Ziel dieser Maßnahme nach § 16h SGB II ist es, im Rahmen aufsuchender Arbeit mit diesen jungen, ausgegrenzten oder von Ausgrenzung bedrohten Menschen überall dort, wo sie sich aufhalten, in Kontakt zu treten und sie durch Betreuungs- und Unterstützungsangebote an die Sozialleistungssysteme heranzuführen.
Die Angebote dieser Maßnahme sollen die ersten Schritte des genannten Personenkreises hin zu einer individuellen und sozialen Stabilisierung einleiten und begleiten sowie perspektivisch den Weg für einen Schulabschluss, eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ebnen. Dies kann beispielsweise durch die Anbindung an geeignete Angebote einer frühzeitigen berufsorientierten Förderung, die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung inklusive der Regelangebote zur Aktivierung und Stabilisierung oder im Bedarfsfall die Einleitung erforderlicher therapeutischer Hilfeleistungen geschehen.
Im Rahmen aufsuchender Arbeit soll mit jungen, ausgegrenzten oder von Ausgrenzung bedrohten Menschen überall dort, wo sie sich aufhalten, in Kontakt getreten und diese durch Betreuungs- und Unterstützungsangebote an die Sozialleistungssysteme herangeführt werden.