Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild
Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 - 9 für den Erweiterungsbau mit Sanierung des historischen Rathauses in Trossingen.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 - 9 für den Erweiterungsbau mit Sanierung des historischen Rathauses in Trossingen.
Das Rathaus in Trossingen besteht aus 2 Gebäudeteilen, dem historischen Altbau, der denkmalgeschützt ist, aus dem Jahr 1904, sowie dem Erweiterungsbau aus dem Jahr 1980. Das historische Rathaus wurde 1904 gebaut und ist das Herzstück der Verwaltung. Einerseits ist die Stadt seit 1980 deutlich gewachsen, andererseits wuchsen auch die Aufgaben, so dass quantitativ zu wenige Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Qualitativ ist das Rathaus im Altbau nicht barrierefrei und hält den baulichen Anforderungen an Datenschutz und Diskretion nicht mehr Stand.
Durch den Zuwachs an Einwohnern und Dienstleistungen ist eine Erweiterung der Verwaltung notwendig. Der Anbau aus dem Jahr 1980 soll rückgebaut werden. An dieser Stelle soll ein neuer Erweiterungsbau mit ca. 75 Arbeitsplätzen, sowie Sitzungssaal, Besprechungs- und Sozialräume (Programmfläche ca. 2.800 m²) entstehen, der, zusammen mit den ca. 37 Arbeitsplätzen im Altbau, alle notwendigen Arbeitsplätze für eine zukunftsfähige Verwaltung beinhaltet.
2. Verfahrensablauf:
Das VgV-Verfahren gliedert sich in 2 Stufen: In der 1. Stufe werden Architekturbüros anhand der im Teilnahmeantrag aufgeführten Auswahlkriterien zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen ausgewählt. In der 2. Stufe ist ein Planungsteil ein Zuschlagskriterium innerhalb der Verhandlungsgespräche. Den in der 1. Phase ausgewählten Bietern werden gegen Vorlage einer Teilnahmebestätigung die Aufgabenstellung mit den relevanten Unterlagen über die Vergabeplattform zugänglich gemacht. Das Gestaltungskonzept ist durch den Bieter in einer Präsentation im Verhandlungsgespräch vorzustellen. Die Qualität des Gestaltungsvorschlags des Bieters ist ein Kriterium innerhalb der Zuschlagskriterien, die bei der Entscheidung zur Auftragsvergabe herangezogen werden. Die Zuschlagskriterien mit deren Gewichtung sind in der Auftragsbekanntmachung als Anlage beigelegt. Die Beurteilung des Gestaltungsvorschlags erfolgt wie die Beurteilung der übrigen Zuschlagskriterien durch das Auftragsgremium. Zur Beurteilung des Lösungsvorschlags werden mindestens zwei Fachpreisrichter*innen (Architekt*innen) mit der Qualifikation der Teilnehmer hinzugezogen. Die Teilnehmer erhalten für die Ausarbeitung des Gestaltungsvorschlages ein Bearbeitungshonorar. Die Wettbewerbssumme wurde nach RPW ermittelt. Ein Bearbeitungshonorar von 42.000 EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Umsatzsteuer wird gleichmäßig auf die Bieter aufgeteilt. Voraussetzungen für die Vergütung sind die fristgerechte Abgabe, Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Wertbarkeit des Angebots.
3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Trossingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.