Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI für Komplettsanierung eines Wohnhauses in Brandenburg an der Havel, Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32; die Leistungsphasen 1-4 werden fest vergeben und optional die Leistungsphasen 5-6. Die Sanierung soll im unbewohnten Zustand erfolgen, ggfs. muss ein Gebäudeaufgang teilweise bewohnt bleiben.
Die wobra Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH plant die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV:
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI; Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 6;
Der Auftragnehmer wird in einer ersten Stufe mit den erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 1-4 der Tragwerksplanung (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer sodann in einer zweiten Stufe mit den Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 5 und 6) zu beauftragen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Komplettsanierung eines mehrgeschossigen Gebäudes auf eigenem Grundstück in der Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32 in Brandenburg an der Havel. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen um 1960 errichteten Block in 0,8 MP-Bauart mit Satteldachausbildung, vollunterkellert, welcher im Jahre 1997/1998 teilmodernisiert wurde. Das Wohngebäude besteht aus 4 Aufgängen.
Mit der Sanierung sollen neben Grundrissänderungen auch Balkone errichtet werden. Ebenso soll der Wohnkomplex mit einem innenliegenden Aufzug erschlossen werden. Die Fassade soll mit einer Wärmedämmung entsprechend ENEV versehen werden. Eine Dämmung der Kellerdecken soll ebenso vorgenommen werden.
Die Finanzierung der Baumaßnahme soll mit Fördermitteln der ILB des Landes Brandenburg im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erfolgen. Grundlage bildet das ILB-Förderprogramm für die generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 17.03.2022.
Die Leistunden des Auftragnehmers müssen zu folgenden Terminen erbracht werden:
Genehmigungsplanung: Ende Januar 2023
Ausführungsplanung: Ende März 2023
Die Baukostenobergrenze beträgt für die KGR 300 und 400 insgesamt 1.378,14 EUR (netto) je m² Wohnfläche nach WoFIV.