Communications network | Tenderlake

Communications network

Contract Value:
EUR 2M - 2M
Notice Type:
Contract Notice
Published Date:
03 March 2018
Closing Date:
05 April 2018
Location(s):
DEF07 Nordfriesland (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:

Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers (pro Los oder auch für beide Lose zusammen, s. u.) für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandinfrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) in den amtsangehörigen, auf Föhr gelegenen Gemeinden Witsum, Utersum, Dunsum – Los 1 – und der amtsangehörigen, auf Amrum gelegenen Gemeinde Nebel (OT Süddorf) – Los 2 – des Amtes Föhr-Amrum und deren Betrieb im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.


Föhr (Witsum, Utersum, Dunsum)

Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen („weiße NGA-Flecken“) die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Die errichtete Breitbandinfrastruktur in den Ausbaugebieten muss es ermöglichen, bei Bedarf bzw. auf Anfrage symmetrische Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s im Downstream/Upstream für private und gewerbliche Nachfrager an jedem Teilnehmer-anschluss bereitzustellen. Nicht jedes angebotene Endkundenprodukt muss so ausgestaltet sein. Endkundenprodukte müssen jedoch mindestens 50 Mbit/s im Downstream zuverlässig gewährleisten (nicht nur „bis zu“). Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen.

Das Amt beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihm selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält vom Amt kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins – Breitbandrichtlinie – vom 30.5.2017. Das Amt hat einen Zuwendungsbescheid nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).


Amrum (Nebel, OT Süddorf)

Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen („weiße NGA-Flecken“) die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Die errichtete Breitbandinfrastruktur in den Ausbaugebieten muss es ermöglichen, bei Bedarf bzw. auf Anfrage symmetrische Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s im Downstream/Upstream für private und gewerbliche Nachfrager an jedem Teilnehmeranschluss bereitzustellen. Nicht jedes angebotene Endkundenprodukt muss so ausgestaltet sein. Endkundenprodukte müssen jedoch mindestens 50 Mbit/s im Downstream zuverlässig gewährleisten (nicht nur „bis zu“). Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen.

Das Amt beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihm selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält vom Amt kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins – Breitbandrichtlinie – vom 30.5.2017. Das Amt hat einen Zuwendungsbescheid nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).

Download full details as .pdf
The Buyer:
Amt Föhr-Amrum
CPV Code(s):
32412000 - Communications network