Durchführung von Baugrunduntersuchungen für die Gründung von Freileitungsmasten, insbesondere bei Ersatzneubauprojekten. Durch die Baugrundaufschlüsse sind folgende Ergebnisse zu erzielen:
• Ermittlung der Bodenarten (Hauptart und Beimengung)
• Feststellung der Schichtengrenzen auf + 0,1 m Genauigkeit
• Feststellung des Grundwasserstandes
• Entnahme von gestörten Erdstoffproben zur Bodenansprache
• Entnahme von Wasserproben
Bei Planung von längeren Leitungen kann es sinnvoll sein, der eigentlichen Untersuchung am Standort eine geologische Voruntersuchung vorzulagern, um die Aufschlüsse zu optimieren.
Der Abstand der Masten voneinander beträgt im Normalfall ca. 300 bis 500 m. Je Maststandort ist grundsätzlich ein Baugrundaufschluss vorzunehmen. Bei zu erwartendem problematischen Baugrund oder Erkenntnissen aus der geologischen Voruntersuchung kann durch 50Hertz abweichend vom Standard festgelegt werden, je Maststandort 5 Baugrundaufschlüsse durchzuführen.
In diesem Los ist der Bedarf von Projekten aus den unter II.2.3 genannten Regionen enthalten. Voraussichtlich handelt es sich um die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Projekte sowie zukünftige Projekte, die diesen in Art und Umfang ähnlich sind. Der Umfang beträgt ca. 250 Untersuchungspunkte (inbesondere im Zeitraum bis 2026). Maximal sind ca. 650 Untersuchungspunkte zu erwarten.
In diesem Los ist der Bedarf von Projekten aus den unter II.2.3 genannten Regionen enthalten. Voraussichtlich handelt es sich um die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Projekte sowie zukünftige Projekte, die diesen in Art und Umfang ähnlich sind. Der Umfang beträgt ca. 290 Untersuchungspunkte (inbesondere im Zeitraum bis 2026). Maximal sind ca. 710 Untersuchungspunkte zu erwarten.
In diesem Los ist der Bedarf von Projekten aus den unter II.2.3 genannten Regionen enthalten. Voraussichtlich handelt es sich um die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Projekte sowie zukünftige Projekte, die diesen in Art und Umfang ähnlich sind. Der Umfang beträgt ca. 260 Untersuchungspunkte (inbesondere im Zeitraum bis 2026). Maximal sind ca. 620 Untersuchungspunkte zu erwarten.
In diesem Los ist der Bedarf von Projekten aus den unter II.2.3 genannten Regionen enthalten. Voraussichtlich handelt es sich um die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Projekte sowie zukünftige Projekte, die diesen in Art und Umfang ähnlich sind. Der Umfang beträgt ca. 200 Untersuchungspunkte (inbesondere im Zeitraum bis 2026). Maximal sind ca. 540 Untersuchungspunkte zu erwarten.
In diesem Los ist der Bedarf von Projekten aus den unter II.2.3 genannten Regionen enthalten. Voraussichtlich handelt es sich um die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Projekte sowie zukünftige Projekte, die diesen in Art und Umfang ähnlich sind. Der Umfang beträgt ca. 250 Untersuchungspunkte (inbesondere im Zeitraum bis 2026). Maximal sind ca. 639 Untersuchungspunk0e zu erwarten.
In diesem Los ist der Bedarf von Projekten aus den unter II.2.3 genannten Regionen enthalten. Voraussichtlich handelt es sich um die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Projekte sowie zukünftige Projekte, die diesen in Art und Umfang ähnlich sind. Der Umfang beträgt ca. 90 Untersuchungspunkte (inbesondere im Zeitraum bis 2026). Maximal sind ca. 145 Untersuchungspunk0e zu erwarten.
In diesem Los ist der Bedarf von Projekten aus den unter II.2.3 genannten Regionen enthalten. Voraussichtlich handelt es sich um die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Projekte sowie zukünftige Projekte, die diesen in Art und Umfang ähnlich sind. Der Umfang beträgt ca. 60 Untersuchungspunkte (inbesondere im Zeitraum bis 2026). Maximal sind ca. 120 Untersuchungspunke zu erwarten.
Planung und Durchführung von allen erforderlichen Baugrunduntersuchungen, die für den landseitigen Trassenabschnitt des entsprechenden Seekabels und des Umspannwerks erforderlich sind. Hierzu zählen: - Wahl geeigneter Aufschlussverfahren in Abhängigkeit der Baugrundverhältnisse und der geplanten Baumaßnahme - Festlegung der Aufschlusspunkte in Abhängigkeit der lokalen Randbedingungen (z. B. Kampfmittelfreiheit, Schutzgebiete, etc.) und der Zugänglichkeit der Grundstücke in Abhängigkeit der benötigten Erkundungsgeräte - Generelle Planung der Boden- und Wasserprobenahme - Baugrunduntersuchung und Erkundung durch festgelegte Aufschlussverfahren - Entnahme von ausgewählten, ungestörten und gestörten Bodenproben, sowie Mischproben und Festgesteinsproben - Bodenansprache und Sedimentklassifikation - Ausführliches gesteinsmechanisches und umwelttechnischen Laborprogramm - Bodenkundliche Aufschlussdokumentation - Erstellung von geotechnischen Untersuchungsberichten, sowie geologisch-/geotechnischen Karten und Profilschnitten