Die Stadt Nördlingen plant den (Ersatz-)Neubau eines Hallenbades, nachdem das bestehende Hallenbad einen hohen Sanierungsbedarf aufweist und auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.
.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (mit Ausnahme der Lph. 4) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 in den Anlagengruppen 4, 5 u. 6 (ELT) sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die Stadt Nördlingen plant den (Ersatz-)Neubau eines Hallenbades, nachdem das bestehende Hallenbad einen hohen Sanierungsbedarf aufweist und auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.
.
Der Neubau soll im Rieser Sportpark unweit des alten Schwimmbades sowie der historischen Altstadt von Nördlingen realisiert werden. Der Rieser Sportpark liegt am süd-östlichen Rand von Nördlingen und umfasst das Trainingsgelände des TSV 1861 Nördlingen, das Gerd-Müller-Stadion, weitere Fußballplätze, eine Veranstaltungssporthalle, eine Tennishalle und einen Bikepark. Das Zentrum des Rieser Sportparks bildet ein See, in dessen Nähe auch das neue Hallenbad entstehen soll.
.
Das Raumprogramm des Hallenbades umfasst als Grundmodul ein 5-Bahnen-Sportbecken, ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden, eine Rutschenanlage, einen Kinderbereich und einen kleinen Gastronomiebereich. Als Zusatzmodule sollen ein Saunabereich mit drei Schwitzangeboten und einer Außensauna, eine Röhrenrutsche sowie ein Außenbecken entwickelt werden.
.
Der Investitionskostenrahmen setzt sich wie folgt zusammen:
.
- Grundmodul Hallenbad und Zusatzmodul Sauna: 13,7 Mio. EUR netto (KG 300 - 500)
- Grundmodul Hallenbad: 10,3 Mio. EUR netto (KG 300 + 400)
- Zusatzmodul Sauna: 2,8 Mio. EUR netto (KG 300 + 400)
.
Die optionalen Erweiterungen in Form des Außenbeckens und der Röhrenrutsche sind in dieser Kostenaufstellung nicht enthalten.
.
Die Beauftragung der Architektenleistungen erfolgt nach einem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung noch laufenden Architektenwettbewerbsverfahren nach RPW (Preisgerichtsentscheidung wird im April getroffen).
.
Die Beauftragung aller Planerleistungen und der Projektsteuerungsleistungen sollen gemeinsam Anfang Juli erfolgen.
.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (mit Ausnahme der Lph. 4) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 in den Anlagengruppen 4, 5 u. 6 (ELT) sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
.
*Eine ausführliche und detaillierte Aufgabenbeschreibung kann der beigefügten Auslobung des Architektenwettbewerbs entnommen werden.