Rahmenvereinbarung für die Dienstleistungen als externe Sicherheitsfachkraft und als Externe/r Branschutzbeauftragte/r
Im Dezernat 4 - Liegenschaftsmanagement - der Technischen Universität Clausthal ist ab dem 01.05.2022 eine externe Vergabe einer Grund - und Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Unterstützung unserer eigenen Sicherheitsfachkräfte vorgesehen.
Der oder die Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation der Hochschule. Die Rolle erfüllt in erster Linie, die einer zentralen Ansprechperson für alle Brandschutzfragen innerhalb der Hochschule. Da unsere hochschuleigenen Versammlungsstätten unter die NVStättVO fallen und somit als Sonderbauten gelten, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.