Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Clients und Monitore einschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Client-PC“ (Los 1), „Thin-Clients“ (Los 2) „Monitore“ (Los 3) und „4k-Monitore“ (Los 4). Bezugsberechtigte sind die KIV in Thüringen, deren (auch potentiellen) Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los 1 die Beschaffung stationärer Arbeitsplatzrechner (Clients) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 1. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 13 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los 2 die Beschaffung von Thin-Client in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 2. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, iRahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 3 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los 3 die Beschaffung von Computer-Monitoren in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 3 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los 4 die Beschaffung von 4k-Monitoren in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 1 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).