Der Ersatz der Straßenbrücken Nr. 57, 57A und 57b im Zuge der K 9 ist durch die Bauoberleitung/Bauüberwachung und SiGeKo zu überwachen. Im Rahmen der Baumaßnahme sind alle Überbauten sowie der Kraftwerkspfeiler, der Landpfeiler und alle Pfeiler der Brücke 57b zu ersetzen und der Wehrpfeiler zu ertüchtigen.
Es sind SiGeKo/Bauoberleitung- und Bauüberwachungsleistungen für den Ersatz der Straßenbrücken 57 im Zuge der K 9 bei Weser-km 239 404 zu erbringen.