Gegenstand der Vergabe ist die ordnungsgemäße Übernahme, Verwiegung und Verwertung der Fraktion „Laub in 100 Liter Kunststoffsäcken“, die gemäß der Abfallverzeichnisverordnung dem Abfallschlüssel 20 02 01 zuzuordnen ist. Das Laub ist von den Plastiksäcken zu trennen und stofflich, vorzugsweise in einer Kompostierung, zu verwerten.
Die von der SRH und beauftragten Dritten eingesammelten Laubsäcke werden auf den SRH-eigenen Betriebsplätzen angeliefert, dort umgeschlagen und zum AN geliefert.
Die Leistung besteht aus der Abholung und Verwertung von 100 Liter fassenden Laubsäcken von den SRH-Betriebsplätzen.