Die Stadt Laupheim plant das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost zu erweitern, um die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist notwendig, da bisher auf den vorgesehenen Flächen noch kein Planungsrecht besteht.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein Ingenieur für Tiefbau gesucht, der die Verkehrsanlagen und die technische Ausstattung wie z. B. die Wasserversorgung und die Entwässerung innerhalb des Gewerbegebiets plant. Das Projekt soll in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden und in 2 Fachlose aufgeteilt werden.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II Teil 1“ ist der Erweiterungsbedarf von Gewerbebetrieben. Da keine gewerblichen Bauplätze für das Vorhaben zur Verfügung stehen, soll das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost in südlicher Richtung erweitert werden. Dadurch wird auch weiteren Gewerbetreibenden die Neuansiedlung sowie die Verlagerung oder Erweiterung ermöglicht.
Ziel ist dabei, ein gut angebundenes Gewerbegebiet zu entwickeln, das eine flexible Nutzung zulässt. Damit kann ein Angebot für kleinere oder größere Gewerbetriebe geschaffen werden. Durch die gute verkehrliche Anbindung soll eine zusätzliche Belastung der Innenstadt unterbunden werden.
Auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen wurde ein erster Bebauungsplanentwurf erstellt. Dieser überplant eine Fläche von rund 15,6 ha (siehe Anlage Geltungsbereich) und soll als Ausgangspunkt für den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren dienen.
Davon sind ca. 12.500 m
Das Plankonzept sieht eine Erschließung über den vorhandenen Kreisverkehr an der K 7582 und Ludwig-Bölkow-Straße vor. Durch das gewählte Erschließungssystem ist auch künftig eine Weiterentwicklung des Gebietes über die dann bereits bestehenden Straßen möglich.
Um das Plangebiet herum verlaufen bereits Geh- und Radwege, die weitergeführt werden sollen wodurch eine fußläufige Erreichbarkeit bzw. eine Erschließung für Radfahrende gewährleistet ist.
Beim Thema öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird im Zuge der weiteren Planung eine Haltestelle im Plangebiet geprüft und ggf. eingearbeitet. Dies ist wichtig für die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Plangebiet sowie im Kontext der Gesamtstadt.
Die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) netto der Gesamtmaßnahme (Ingenieurleistungen- und Verkehrsanlagen) werden auf 4 750 000 EUR geschätzt, ca. 2 500 000 EUR für die Verkehrsanlage, ca. 2 250 000 EUR für das Ingenieurbauwerk.
Mit der Entwurfsplanung und der Planung des 1. Bauabschnitts soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden.
Gesucht wird ein Ingenieur für Tiefbau für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen von Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2013, §§ 41-44 für Ingenieurbauwerke.
Gesucht wird ein Ingenieur für Tiefbau für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen von Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2013 für §§ 45-48 Verkehrsanlagen.