Der Hochtaunuskreis ist als Träger der Schülerbeförderung (§ 161 Hessisches Schulgesetz) für die Beförderung der Kinder zuständig, die Vorklassen besuchen. Gemäß § 18 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes können Kinder in Vorklassen aufgenommen werden, die bei Beginn der Schulpflicht körperlich, geistig oder seelisch noch nicht so weit entwickelt sind, um am Unterricht mit Erfolg teilnehmen zu können.
Für gegenwärtig 31 Schüler liegen gegenwärtig vier Bedarfsstellen vor; hieraus ergibt sich nachfolgende Losbildung:
1. Kronthal-Schule (61476 Kronberg, Heinrich-Winter-Str. 2)
2. Burgwiesenschule (61440 Oberursel, Lange Str. 108 A)
3. Limesschule (61273 Wehrheim, Schulstr. 7-9)
4. Grundschule Am Hasenberg (61267 Neu-Anspach, Goldammerweg 2).
Die Fahrten sind für 4 Schuljahre, beginnend mit dem Schuljahr 2023/2024 bis einschließlich 2026/2027 durchzuführen; in den Ferien finden keine Fahrten statt.
Es besteht eine Verlängerungsoption für das Schuljahr 2027/2028.
Änderungen an den Transporterfordernissen (Schülerzahl, Routen etc.) sind in Abhängigkeit von den tatsächlichen Verhältnissen möglich.
Vorklassen-Transporte im Freigestellten Schülerverkehr zur/von der Kronthal-Schule.
Vorklassen-Transporte im Freigestellten Schülerverkehr zur/von der Burgwiesenschule.
Vorklassen-Transporte im Freigestellten Schülerverkehr zur/von der Limesschule.
Vorklassen-Transporte im Freigestellten Schülerverkehr von/zur Grundschule am Hasenberg.