Das MULNV hat als oberste Wasserbehörde des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG, im Folgenden als WRRL abgekürzt) im Land zu planen und zu koordinieren, Bewirtschaftungspläne zu erstellen und die zugehörigen Berichtpflichten zu erfüllen.
Mit den dargestellten Leistungen sollen die zuständigen Fachreferate des MULNV und die nachgeordneten Behörden (v. a. LANUV und Bezirksregierungen) bei der Umsetzung der oben dargestellten Aufgaben – Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der EG-WRRL und deren Kommunikation – unterstützt werden.
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.