Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2023 (AOK 1 — Zukunft Standort / Umwelt). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 5 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Fachlos dar. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 2: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg,
— Gebietslos 4: AOK NordWest — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 5: AOK Rheinland / Hamburg — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 6: AOK Bremen / Bremerhaven, AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 7: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse,
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland — Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.