Beförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen von Schülerinnen, Schülern, Schulkindergartenkindern für folgende Schulen:
Gebrüder-Grimm-Schule (Sonderschule für Sprachbehinderte).
Hermann-Herzog-Schule (Sonderschule für Sehbehinderte).
Paul-Meyle-Schule (Sonderschule für Geistig- und Körperbehinderte) sowie Grundschulförderklassen für die Schuljahre 2014/2015 bis 2017/2018 (4 Jahre).