Das vorliegende Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) zielte auf die Vergabe der Fachplanungsleistungen zur Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 8, für den Neubau einer zweigruppigen Kindertagesstätte (KITA) inklusive Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren und einer angegliederten Seniorentagesbetreuung mit Verpflegungseinrichtung ab. Parallel hierzu wurden gesondert die Leistungen der Gebäudeplanung, der Freianlagenplanung, der Tragwerksplanung sowie der Planung zur technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4-6, ausgeschrieben. Neben der Berücksichtigung funktionaler Aspekte müssen bei den genannten Planungsleistungen insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie einer energieeffizienten Bauweise beachtet werden.
Die hier vorliegenden Wettbewerbsunterlagen beziehen sich auf die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung gem. § § 55, 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppen 1-3 und 8. Die in der Angebotsphase des Vergabeverfahrens zu erstellenden Angebote müssen sich auf die Leistungsphasen 1-9 erstrecken. Es sollen grundsätzlich alle Teilleistungen des Grundleistungsbilds der HOAI Vertragsgegenstand werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur die LPH 1-3 zu vergeben. Die Vergabe auch der LPH 4 bis 9 an den gleichen Bieter ohne erneute Ausschreibung behält er sich jedoch ebenfalls vor. Die Leistungsphasen 4 bis 9 werden daher als Option des Auftraggebers für eine stufenweise Beauftragung anzubieten sein. Es können jedoch auch alle LPH 1-9 auf einmal vergeben werden.
Die Gesamtkosten des Bauvorhabens werden auf maximal 2,7 Mio. EUR, einschl. Mwst., geschätzt. Die Planungsaufgabe wird in Honorarzone II nach § 56 HOAI eingestuft. Im späteren Angebot nach Angebotsaufforderung ist das Gesamtplanungshonorar für die Grundleistungen gem. den genannten Rahmenbedingungen einschließlich aller Nebenkosten und mit Ausweisung der gesetzlichen Mwst. anzugeben. Neben den Grundleistungen werden ggf. erforderlich werdende weitere besondere Leistungen durch die Angabe eines einheitlichen Stundensatzes (Mischkalkulation) einschl. Nebenkosten zu bepreisen und anzubieten sein.