Steuerrechtliche Beratung und Unterstützung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die laufende steuerrechtliche Beratung. Hierzu zählt unter anderem die steuerrechtliche Prüfung von Einzelsachverhalten, die Mitwirkung bei den Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Vorgabe von Prüfschemata. Grundlegendes Ziel ist dabei, den sich regelmäßig ändernden steuerrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und den geforderten Erklärungs- und Meldepflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Die BA ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln, wenn sie gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten selbständig ausübt. Aus diesen Tätigkeiten ergeben sich ertragsteuerrechtlich aktuell 8 Betriebe gewerblicher Art für die BA: - BgA Bildungseinrichtungen - BgA Publikationen und Statistik - BgA Forschung - BgA Veranstaltungen - BgA Energieerzeugung - BgA Verpachtung Kantinen - BgA Werbung und Anzeigen - BgA Ladesäulen und Wallboxen Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der steuerrechtlichen Beratung weitere Betriebe gewerblicher Art identifiziert werden. Die Einkommensermittlung aller Betriebe gewerblicher Art der BA erfolgt mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Außerhalb der Betriebe gewerblicher Art liegt der unternehmerische Schwerpunkt der BA unter anderem auf folgenden Tätigkeitsfeldern: - Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Flächen - Dienstleistungen für Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) gem. § 44b Abs. 4 und 5 SGB II - Teilnahme an Gläubigerausschüssen - Dienstleistungen im Rahmen der Amtshilfe an andere Bundesbehörden - IT-Dienstleistungen an andere Bundesbehörden im Rahmen des § 368 SGB III - Forschungsleistungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts Die fachlichen Vorgaben für die steuerrelevanten Sachverhalte der BA werden von der Zentrale in Zusammenarbeit mit dem BA-Service-Haus zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es für die Erfassung aller umsatzsteuerrelevanten Vorgänge, insbesondere für den Leistungsbezug aus dem Ausland, eine zentral herausgegebene Weisung, an die alle Dienststellen der BA gebunden sind. Zudem ist die BA, insbesondere aus bestimmten Leistungen ausländischer Vertragspartner an die BA, verpflichtet, einen Steuerabzug nach § 50a des Einkommensteuergesetzes vorzunehmen. Die Erteilung von Auskünften, die Abgabe von Empfehlungen sowie die Darstellung von Prüfungsergebnissen sind verbindlich und müssen ausschließlich in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Dabei ist eine arbeitstägliche Erreichbarkeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu gewährleisten.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine steuerrechtliche Beratung für Steuern im Immobilienbereich. Dazu zählen insbesondere die Grundsteuer, die Grunderwerbssteuer, die Stromsteuer sowie die Energiesteuer. Hierzu zählt unter anderem die steuerrechtliche Prüfung von Einzelsachverhalten sowie die Vorgabe von Prüfschemata. Grundlegendes Ziel ist dabei, den sich regelmäßig ändernden steuerrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und den geforderten Erklärungs- und Meldepflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Dies beinhaltet unter anderem auch die Vorgaben zur korrekten Prüfung, Erfassung und Aufbewahrung von steuerrelevanten Vorgängen. Fachliche Vorgaben zu steuerrelevanten Sachverhalten der BA macht die Zentrale in Zusammenarbeit mit dem BA-Service-Haus. Den aufgeführten Dienststellen sind i.d.R. mehrere Liegenschaften zugeordnet. Derzeit befinden sich rd. 400 BA-eigene und rd. 1.400 angemietete Liegenschaften in Gebrauch. Teil-weise sind Flächen insbesondere der BA-eigenen Liegenschaften an Jobcenter oder sonstige Externe vermietet. Die Erteilung von Auskünften, die Abgabe von Empfehlungen sowie die Darstellung von Prüfungsergebnissen sind verbindlich und müssen ausschließlich in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Dabei ist eine arbeitstägliche Erreichbarkeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu gewährleisten.