§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. Die GWQ ServicePlus AG möchte mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu dem Wirkstoff PEG-Epoetin beta abschließen.
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Um der Vielfalt der Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen sowie die Termine für die Meldung des Vertrages sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge zum jeweils 10. eines Monats kann eine Meldung zum nächsten Meldemonat realisiert werden.