Gegenstand dieser Ausschreibung und des Rahmenvertrages sind
- Leistungen im Rahmen des gesamten Leistungsbildes des § 55 HOAI,
- Grund- und besondere Leistungen im Rahmen des Leistungsbildes gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI,
- Leistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI und § 35 nur Grundleistungen der Leistungsphase 8, HZ III
- Grundleistungen zu Anlage 14 zu § 51 der Leistungsphase 1-3
Die Leistungen betreffen Projekte bis zu einem Umfang von max. 1 Mio. Euro.
Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. in Sankt Augustin
unterstützt die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland und deren Institutionen
schwerpunktmäßig bei naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
durch Forschung und Entwicklung, Prüfung von Produkten und Stoffproben, betriebliche Messungen und
Beratungen sowie bei Mitwirkung in der Normung / Regelsetzung und Bereitstellung von Fachinformationen und
Expertenwissen.Zur Erhaltung eines zeitgemäßen Zustands des Standorts des IFA in Sankt Augustin, an dem
auch Labore vorhanden sind, ist es erforderlich, an den Objekten regelmäßig und in unterschiedlichem Umfang
Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und sonstige Revitalisierungsmaßnahmen durchzuführen.
Um dieses Ziel mit der gebotenen Verlässlichkeit umsetzen zu können, soll ein Rahmenvertrag über
Gesamtplanungsleistungen vergeben werden. Diese umfassen:
- Leistungen im Rahmen des gesamten Leistungsbildes des § 55 HOAI,
- Grund- und besondere Leistungen im Rahmen des Leistungsbildes gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI,
- Leistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI und § 35 nur Grundleistungen der Leistungsphase 8, HZ III
- Grundleistungen zu Anlage 14 zu § 51 der Leistungsphase 1-3
Die Leistungen betreffen Projekte bis zu einem Bauvolumen von max. 1 Mio. Euro. Der Leistungsabruf kann
auch nach einzelnen Leistungsphasen und einzelnen Grundleistungen oder
Besonderen Leistungen erfolgen. Die weiteren Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.