Die Stadt Freystadt plant die Generalsanierung der Mehrzweckhalle (3-fach Turnhalle) an der Martini-Schule in Freystadt. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie liegt bereits vor und wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (nur optional) und 8 (HLS) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 1-9 (Lph. 4 nur bei Anlagengruppe 1) sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9.
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Die Leistungsphase 4 fällt nur in der Anlagengruppe 1 an, sodass diese auch nur hier beauftragt wird. Die Anlagengruppe 7 umfasst etwaige Bühnentechnik, die ggf. anfallen könnte. Da hier jedoch der konkrete Anfall noch nicht feststeht, werden diese Leistungen nur optional beauftragt.
Die Stadt Freystadt plant die Generalsanierung der Mehrzweckhalle (3-fach Turnhalle) an der Martini-Schule in Freystadt. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie liegt bereits vor und wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die Varianten Neubau, Teilsanierung sowie Generalsanierung geprüft. Ergebnis der Studie ist, dass eine Generalsanierung durchgeführt werden soll.
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Die bestehende Mehrzweckhalle wird durch Schulsport, Vereinssport sowie als Versammlungsstätte genutzt. Das aktuelle Spielfeld hat eine Größe von etwa 42,65 m x 23,80 m. Dies entspricht nicht mehr den aktuellen Größen einer Dreifachturnhalle. Die baulichen Gegebenheiten des Bestandsgebäudes sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
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Das Bestandsgebäude weist insbesondere Defizite in der Gebäudetechnik, dem Brandschutz sowie der Barrierefreiheit auf. Auch der energetische Standard ist veraltet. Die Gebäudetechnik hat eine überwiegende Nutzungsdauer von mehr als 30 Jahren, sodass diese komplett erneuert werden muss.
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Im Rahmen der Generalsanierung soll eine vollständige Entkernung auf den Rohbauzustand erfolgen. Das Dachtragwerk soll hierbei erhalten bleiben. Nach der Sanierung soll die Mehrzweckhalle die aktuellen Brandschutzanforderungen vollständig erfüllen. Hierfür ist ggf. ein weiterer Fluchtweg notwendig. Die Haustechnik sowie die energetischen Anforderungen und auch die Sportausstattung sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Hierbei ist der erstmalige Einbau einer Lüftungsanlage notwendig. Nach der Generalsanierung soll ein mit einem Neubau vergleichbarer, gleichwertiger Standard erreicht werden. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist vorzusehen.
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Die gesamte Technische Ausrüstung ist komplett zu erneuern. Ein Umbauzuschlag wird aus diesem Grund nicht gewährt.
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Eventuell ist auch eine Erweiterung des Foyers mit Garderobe und Cateringbereich vorgesehen.
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Eine Schadstoffuntersuchung wird parallel zu diesem Verfahren durchgeführt.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen voraussichtlich bei etwa 10 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
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Die Beauftragung der Planungsleistungen soll noch im Dezember 2022 erfolgen. Für das Jahr 2023 sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen, wobei der Förderantrag nach FAG-Förderung voraussichtlich bis 31.10.2023 eingereicht werden muss. 2024 soll mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung ist bis 2026 geplant.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (nur optional) und 8 (HLS) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 1-9 (Lph. 4 nur bei Anlagengruppe 1) sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9.
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Die Leistungsphase 4 fällt nur in der Anlagengruppe 1 an, sodass diese auch nur hier beauftragt wird. Die Anlagengruppe 7 umfasst etwaige Bühnentechnik, die ggf. anfallen könnte. Da hier jedoch der konkrete Anfall noch nicht feststeht, werden diese Leistungen nur optional beauftragt.