Abruch Entkernung, Fundamentunterfangung, Betonarbeiten, Maurerarbeiten, Wegebau.
Der Bauherr plant den kompletten Umbau sowie eine Erweiterung des Kurhauses.
Im Rahmen der vorgezogenen Maßnahmen sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit das Kurhaus durch die Verwaltung des Bauherrn geräumt werden kann.
Im Keller des Kurhauses ist der Boden einer Teilfläche tieferzulegen, um spätere Doppelbodeninstallationen zu ermöglichen.
Hierzu müssen die bestehenden Fundamente unterfangen werden.
Ca. 350 m Abbund für Stützkonstruktionen, ca. 130 m