FE 03.0577/2019/IRB – Einsatzempfehlungen für Lkw-Überholverbote an Bundesautobahnen.
Die Anordnung von generellen Lkw-Überholverboten auf Bundesautobahnen war in den letzten Jahrzehnten wiederholt Gegenstand der öffentlichen Diskussion bis in die höchsten politischen Ebenen und stellt auch aktuell eine vordringliche Frage aus dem politischen Raum dar. Die Straßenverkehrs-Ordnung ermöglicht eine situationsangepassten Anordnung von Lkw-Überholverboten insbesondere an unfallträchtigen Streckenabschnitten. Die Anordnung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörden der Länder. Möglich sind statische, zeitlich unbegrenzte Lkw-Überholverbote, statische, temporäre Lkw-Überholverbote für definierte Stundengruppen und verkehrsabhängige Lkw-Überholverbote im Zuge von Streckenbeeinflussungsanlagen.
Ziel dieses Projektes ist die Überprüfung, ob veränderte Randbedingungen und vorliegende neue Erkenntnisse zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs unter Berücksichtigung neuester Verkehrsprognosen und -zählungen sowie dem geänderten Ausbauzustand zu neuen Schlussfolgerungen führen. Dazu sollen anhand empirischer Untersuchungen des Verkehrsablaufs und Simulationsstudien sowie einer anschließenden volkswirtschaftlichen Bewertung der Auswirkungen auf den Verkehrsablauf bundesweit anwendbare Kriterien und Empfehlungen für die über die Betrachtung von Unfallauffälligkeiten hinausgehende situative Anordnung von Lkw-Überholverboten auf Autobahnen einschließlich ihrer räumlichen Ausdehnung abgeleitet werden. Darauf aufbauend soll die Sinnhaftigkeit genereller Lkw-Überholverbote in Relation zu den heutigen Möglichkeiten der StVO geprüft werden.
Im Ergebnis des Projekts soll der politischen Leitung eine Grundlage für die Entscheidung über generelle Lkw-Überholverbote an die Hand gegeben werden. Alternativ zu solchen generellen Verboten für zweistreifige Richtungsfahrbahnen oder ggf. auch für 3- und mehrstreifige Richtungsfahrbahnen sollen bundesweit einheitliche Einsatzkriterien für die Anordnung von Lkw-Überholverboten (inkl. Streckenbeeinflussungsanlagen) abgeleitet werden.