Der Auftrag umfasst die Übernahme und energetische Verwertung (thermische Behandlung) von angelieferten Siedlungabfällen (Restabfälle der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 und Sperrabfälle der Abfallschlüsselnummer 20 03 07, der durch Maßnahmen der Getrentterfassung von Wertstoffen in seiner Zusammensetzung den Sortierresten nach einer mechanischen Abfallbehandlung – AVV 19 12 12 – ähnelt) inkl. Verwertung/Beseitigung von Rest- und Störstoffen.
Das Leistungsspektrum umfasst die werktägliche Annahme von ca. 15 000 Mg Rest- (ab 1.1.2018) und 2 400 Mg Sperrabfällen (ab 1.7.2017), die von dem vom AWISTA beauftragten Dritten (Anlieferer) angeliefert werden, an einer Müllverbrennungsanlage (MVA) und deren unverzügliche Verwiegung, die energetische Verwertung (thermische Behandlung) der angenommenen einschließlich etwaiger vorheriger Konditionierung sowie die Verwertung und/oder Beseitigung des bei der Behandlung anfallenden Outputs oder der Reststoffe sowie von ggf. im angelieferten Abfall enthaltenen Störstoffen einschließlich aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (wie z. B. Transporten zu weiteren Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen).
Die Restabfälle werden i. d. R. 14-täglich im Holsystem erfasst, umgeschlagen und dem Auftragnehmer anschließend frei Anlage zur Verfügung gestellt. Sofern sich die vom Bieter angebotene Anlage im Umkreis von 30 km zum Landkreismittelpunkt des Landkreises Starnberg befindet, werden außerdem Restabfälle von Dritten (gewerbliche Großanfallstellen) angeliefert, die von der Pflicht zur Einsammlung und Beförderung durch den Auftraggeber freigestellt wurden.
Die angelieferten Sperrabfälle werden vom Auftraggeber im Bringsystem (Wertstoffhof, separate Sammlung div. Wertstoffe) erfasst, ggf. umgeschlagen und dann ebenfalls frei Anlage angeliefert.