Umbau und energetische Sanierung eines Schulgebäudes im Schulzentrum Nord in Staßfurt.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Gebäudeplanung Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 HOAI. Die Leistungspha-sen 1-3 der Gebäudeplanung sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Auf die Einreichung eines Bauantrages kann an dieser Stelle verzichtet werden, da die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen dieses nicht erfordern.
Die Leistungsphase 5 ist für alle geplanten Maßnahmen erforderlich.
Die Leistungsphasen 6 und 7 sind nur für die Maßnahmen im Gebäudeinneren erforderlich. Als anrechenbare Kosten werden hierfür im Moment die bewilligten Kosten aus dem Bescheid der allgemeinen Sanierung angenommen. Die Leistungsphasen 5 und 6 für die Dämmung der Gebäudehülle und für den Austausch der Fenster werden bereits von einem Planungsbüro erbracht.
Die Leistungsphase 8 ist für alle geplanten Maßnahmen erforderlich, d. h. sowohl für die energetische Sanierung der Gebäudehülle als auch für die Maßnahmen im Gebäudeinneren.
Für die Maßnahme liegt eine ZBau-Unterlage samt Zuwendungsbescheid vor.
Diese Unterlage bildet die Grundlage für die weitere Planung und ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK
III-EFRE plus gefördert.