Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik
Das Wohn- und Pflegeheim liegt auf dem Areal des Bezirksklinikums Obermain, einem Ortsteil von Ebensfeld. Das Wohn- und Pflegeheim Kutzenberg wird unter der Trägerschaft der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) geführt. Hierbei handelt es sich um ein Wohn- und Pflegeheim für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen und Pflegebedarf nach SGB XI. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Konzept erarbeitet, welches einem kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess unterliegt. Hierin wurden die Ziele der Einrichtung formuliert und festgehalten. Zudem soll es ermöglicht werden, einen Einblick in die Pflege und Betreuung, sowie die Lebensbedingungen der betreffenden Menschen mit psychischer Erkrankung zu erhalten. Die Unterlagen der Machbarkeitsstudie liegen den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Neubau des Wohn- und Pflegeheims im Bezirksklinikum Obermain mit dem Ziel besserer patientenorientierter Betriebsbedingungen, Organisation und mit höherer Wirtschaftlichkeit. Die Planungen des Architekten und der Fachplaner müssen sich während der Projektumsetzungsphase an die jeweils gültigen Nutzeranforderungen und Betriebskonzepte sowie an sich weiter entwickelnde rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen und die Weiterentwicklung der Technik (insbesondere der Bautechnik, der Technischen Ausrüstung, der Medizintechnik, der IT, etc.) anpassen. Dabei ist der Auftraggeber auch von den Vorgaben der Kostenträger und sonstigen externen Einflüssen abhängig. Die Förderrichtlinien des Freistaats Bayerns (PflegesoNahFöR) und sonstige einschlägige Förderbestimmungen (z.B. PfleWoqG) geben den jeweils einzuhaltenden Rahmen vor. Das Raumprogramm ist den jeweilig aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Arbeitsergebnisse des Architekten und der Fachplaner haben diese erhöhten Anforderungen zu berücksichtigen. Die erforderliche Flexibilität ist Teil des Leistungssolls des Architekten und der Fachplaner. Die aus der Planung resultierenden Baumaßnahmen dürfen den laufenden Betrieb des Krankenhauses nicht beeinträchtigen. Alle Funktionsbereiche müssen uneingeschränkt betrieben werden können. Die Bettenzahl während der einzelnen Baumaßnahmen muss der jeweiligen Sollbettenzahl entsprechen. Die Aufenthaltsqualität der Patienten soll möglichst nicht durch Baumaßnahmen und Provisorien gemindert werden. Die Sicherheit der Patienten muss unter allen Umständen gewährt werden. Auf eine wirtschaftliche Ausführung muss geachtet werden. Die Beauftragung des Auftragnehmers muss deshalb insgesamt flexibel erfolgen im Hinblick auf: - Projektziele und Planungsprogramm - Raumprogramm - Leistungsstufen und Leistungsinhalte in den Leistungsphasen - Funktionsbereiche und Planungsumgriff - Planungs- und Bauabschnitte Die im Vertrag zunächst vorgesehenen Projektziele und Vorgaben, die Beauftragungsstufen, Funktionsbereiche und Bauabschnitte sind Festlegungen, die der Auftraggeber an die geänderten Umstände anpassen kann. Die Anforderungen konkretisieren sich insbesondere im abschnittsweisen Abrufen der Leistungen des Architekten und der Fachplaner. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR): 31.01.2022 Prüfung BAP / Regierung Obfr.: 02/2022 - 08/2022 Ausführungsplanung: 08/2022 - 07/2023 Ausschreibungen: 01/2023 - 10/2023 Baubeginn: 06/2023 Fertigstellungstermin: 02/2026 Inbetriebnahme: 03/2026 - 04/2026 Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik (ELT) (LPH 1-3 + 5-9 HOAI) Honorarzone II für Anlagengruppen 4, 5, 6 Anrechenbare Kosten: KG 440: Starkstromanlagen: 1.636.297,44 € (netto) KG 450: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 1.318.912,16 € (netto) KG 460: Förderanlagen: 380.862,34 € (netto) Stufenweise Beauftragung: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HOAI)