Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Unterwellenborn oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
In Unterwellenborn oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Sperrmüll und wertstoffhaltigen Abfällen/Wertstoffen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle/Wertstoffe ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.
Der Betrieb und die Errichtung des Wertstoffhofes muss allen genehmigungsrechtlichen Anforderungen für die Erfüllung der Aufgabenstellung genügen.
Bei der Angebotserstellung und der Leistungserbringung sind die einschlägigen Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland, so z. B. insbesondere diejenigen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich Verordnungen und Ausführungsbestimmungen sowie die Vorgaben des Landes Thüringen, insbesondere in Form des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) zu beachten. Grundlage der Leistungserbringung ist zudem die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung des ZASO in der jeweils gültigen Fassung (die derzeit geltende Fassung kann auf der Website des ZASO abgerufen werden).