Nachrüsten von EDV- und Steckdosen.
Es handelt sich um sogenannte flankierende Baumaßnahmen zu einer hauptsächlichen Ausstattungsbeschaffung. Somit liegt es im Bereich der VgV statt der VOB.
Durchführung bzw. Anpassung von EDV- und Steckdosen für aktuelle Bedarfe in Schulungsräumen.