Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 420 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 350 000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 70 000 EUR.
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer hat im Aufgabenfeld „Schwimmbäder und Badeseen“ die Rechtmäßigkeit und auf vergleichender Grundlage die Wirtschaftlichkeit und Sachgerechtheit der Verwaltung sowie mögliche Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der kommunalen Körperschaften zu untersuchen.
Er wird die Ermittlung von Ergebnisverbesserungspotenzialen auf der Kostenseite und die Darstellung von Möglichkeiten der Einnahmensteigerung vornehmen. Ebenfalls untersucht werden soll die Konkurrenz eigener sowie nachbarschaftlicher Schwimmbäder und Badeseen und deren Attraktivität.
Der Auftragnehmer entwickelt und ermittelt zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Schwimmbäder und Badeseen Kennzahlen zum Quervergleich aller zu prüfenden kommunalen Körperschaften.
Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau nach Ziffer 10 des Vertrags vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt nach Ziffer 15 des Vertrags.
Prüfungsgegenstand: 12 Städte/Gemeinden und 2 Zweckverbände, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 14 Städten/Gemeinden und 2 Zweckverbänden ausgewählt: Bad König, Freigericht, Groß-Gerau, Großkrotzenburg, Hainburg, Idstein, Kelsterbach, Mainhausen, Mossautal, Münster, Niedernhausen, Riedstadt, Schwalbach/Taunus, Weiterstadt, Zweckverband Hallenbad im Odenwaldkreis, Zweckverband Hallenschwimmbad Mittleres Kinzigtal.