Übernahme, Verwertung / Vermarktung oder Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie von Metallschrott
• Übernahme und Transport von Metallschrott an den Wertstoffhöfen des Landkreises,• ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung des Metallschrotts,• Übernahme, Transport und ordnungsgemäße Verwertung / Entsorgung von Bleibatterien.
• Übernahme und Transport von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2 - Bildschirme, 4 - Großgeräte (inkl. separat erfasste Nachtspeicherheizgeräte) und 5 - Kleingeräte (ausgenommen Tintenpatronen, Toner, Druckerkartuschen) an den Wertstoffhöfen des Landkreises,• Sortierung der Elektroaltgeräte in die Sammelgruppen 2, 4 und 5,• Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Metallschrott und Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 2 - Bildschirme,• ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 - Großgeräte und 5 - Kleingeräte.