Auf Grund der hohen Auslastung des Technologie- und Gründerzentrums in Strausberg (STIC) beabsichtigt der Land-kreis Märkisch-Oderland die Erweiterung des Standorts. Zu diesem Zweck soll an Stelle des derzeit ungenutzten Kantinengebäudes TP 5 nach Abriss ein Neubau im Frontbereich des STIC an der Garzauer Chaussee errichtet werden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland beauftragt nach Durchführung des mit Veröffentlichung vom 2.7.2019 EU-weit bekanntgemachten VgV-Verfahrens die ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (TP 5) zur Erweiterung des STIC Strausberg.
Die Leistungen wurden als Generalplanung vergeben.
Das STIC Strausberg ist im Landkreis Märkisch-Oderland und in der Region Ostbrandenburg mit der Umsetzung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt. Den Arbeitsschwerpunkt bildet der Bereich der Existenzgründerförderung. Die Förderung von Unternehmensgründungen im innovativen Bereich ist eine Säule der Brandenburger Wirtschaftspolitik.
Der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigt zur Erweiterung des Technologie- und Gründerzentrums Strausberg die Errichtung eines zusätzlichen Bürogebäudes. Der vorgesehene Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 1 600 m
Mit dem Neubau soll das STIC Strausberg eine attraktive Adresse erhalten und die augenblicklich nicht zufriedenstellende Eingangssituation städtebaulich neu gefasst werden. Zur Freimachung des Baufeldes für den Neubau sind ungenutzte Gebäude bzw. Gebäudeteile niederzulegen. Das Gesamtvorhaben zur Standorterweiterung wird in den kommenden Jahren in mehreren aufeinander folgenden, selbstständigen Bauabschnitten realisiert.
Gegenstand der vergebenen Leistungen ist die Abrissplanung für die Niederlegung des ehemaligen Kantinengebäudes TP 5 und die Objekt- und Fachplanung für die Errichtung eines neuen Büro- und Verwaltungsgebäudes für das Technologie- und Gründerzentrum am Standort des Kantinengebäudes (1.BA - STIC - Generalplanung). Der Auftraggeber beabsichtigt für das Vorhaben Mittel der Wirtschaftsförderung einzuwerben.
Ein energie- und ressourcenschonendes Gebäude ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Der Bauherr fühlt sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und strebt die Errichtung eines nach DGNB zertifizierten Gebäuses an.
Folgende Planungsleistungen wurden als Generalplanung vergeben:
— Abrissplanung;
— Objektplanung gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI;
— Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI;
— Fachplanung Tragwerk gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI;
— Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI in Verbringung mit Anlage 15 HOAI.
Zudem sind die folgenden besonderen Leistungen beauftragt:
— Nachweis Wärmeschutz EnEV 2016;
— Bau- und Raumakustik;
— Erstellung Brandschutzkonzept;
— konstruktiver Brandschutz;
— LPH 8 – Objektüberwachung Tragwerksplanung gem. Anlage 14 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.