FE 15.0664/2019/DRB – Experimentelle und theoretische Untersuchungen zur Querkraft- und Torsionstragfähigkeit von Betonbrücken im Bestand.
Die Bemessungsansätze für die Nachrechnung von Spannbetonbrücken im Bestand konnten auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse experimenteller Untersuchungen und ergänzender Simulationsrechnungen bereits deutlich weiterentwickelt werden. Dennoch besitzen Spannbetonbrücken im Bestand noch erhebliche Tragreserven unter Querkraft- und Torsionsbeanspruchung, zu deren Quantifizierung die bislang durchgeführten experimentellen Untersuchungen in Umfang und Parametervariation noch nicht hinreichend waren. Die Hauptgründe für die vorhandenen Tragreserven werden im günstigen Einfluss des statischen Systems des Durchlaufträgers, in der Vorspannung im Hinblick auf die zu erwartende Schubrissbildung und in der für Brückenbauwerke maßgeblichen Belastungsart (Streckenlasten anstelle von Einzellasten) gesehen.
Bei der Anwendung wissenschaftlicher Nachweisverfahren, die der Nachrechnungsstufe 4 der Nachrechnungsrichtlinie zuzuordnen sind, ergeben sich häufig Fragen bezüglich der Anwendungsgrenzen einzelner Verfahren, der Vergleichbarkeit der Ergebnisse und zum erreichbaren Sicherheitsniveau. Zu den zur Anwendung kommenden Verfahren zählen nicht normativ geregelte Ingenieurmodelle, nichtlineare FE-Simulationen und international verfügbare Regelwerke zur Bemessung im Betonbau. In der Regel lassen sich mittels der alternativen Stufe 4 Verfahren rechnerisch zusätzliche (Beton-)Traganteile aktivieren.
Ziel des Projektes ist es die Nachweisformate zur Ermittlung der Querkraft- und Torsionstragfähigkeit bestehender Spannbetonbrücken für die Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie weiterzuentwickeln, um die tatsächliche Tragfähigkeit der bestehenden Konstruktionen unter Berücksichtigung der maßgebenden Einflussgrößen möglichst wirklichkeitsnah zu ermitteln.
Ein weiteres wesentliches Ziel des Projekts ist die Verfügbarmachung von Entscheidungshilfen und Empfehlungen für eine sichere Anwendung von Verfahren im Rahmen der Nachrechnungsstufe 4 der Nachrechnungsrichtlinie in Form einer Handlungsanweisung für verschiedene Modelle, die der Nachrechnungsstufe 4 zuzuordnen sind.