Lieferung von Dokumentenscannern
Für das Land Niedersachsen sollen Dokumentenscanner inklusive Instandhaltungsleistungen geliefert werden. Die Dokumentenscanner werden im Land Niedersachsen in unterschiedlichen Behörden zur Aktendigitalisierung eingesetzt. Dabei sind die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) umzusetzen, welches in der Regel ein ersetzendes Scannen (Beachtung von TR-RESISCAN) vorschreibt.
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Dokumentenscannern inklusive Instandhaltungsleistungen durch Einzelauftrag.