Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in 5 Regionallosen (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgte als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los.
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in 5 Regionallosen (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgte als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los.
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in 5 Regionallosen (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgte als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los.
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in 5 Regionallosen (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgte als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los.
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in 5 Regionallosen (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgte als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los.
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in 5 Regionallosen (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgte als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los.