Vgl. Ziffer II.2.4).
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Bereitstellung von Software (inkl. Support-Dienstleistungen) für den Bereich „Wohngeld“. Die ITEBO GmbH ruft die notwendigen Leistungen gemäß den zu vereinbarenden vertraglichen Bedingungen bedarfsweise ab und koordiniert die Abrechnung mit den jeweiligen Nutzern.