Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb, die regelmäßige Wartung, Pflege und der Einsatz der Schiffe „Bottsand“ und „Eversand“ mit Besatzung und Ausrüstung bei Schadstoffunfällen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb, die regelmäßige Wartung, Pflege und der Einsatz des Schiffes „Bottsand“ mit Besatzung und Ausrüstung bei Schadstoffunfällen und Übungen im gesamten Gebiet des Verwaltungsabkommens „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen vom 1.1.2003“ und sofern notwendig darüber hinaus soweit nautisch und technisch vertretbar und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften zulässig.
Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) übernimmt es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders, den Betrieb, die Verwaltung, die Unterhaltung und den Einsatz des Ölfangschiffes „Bottsand“, einschließlich der für die Schadstoffunfallbekämpfung konzipierten Geräte und Anlagen sicher zu stellen.
Das Klappschiffe „Bottsand“ dient im Rahmen der oben genannten Vereinbarung der Ölbekämpfung bzw. der Ölaufnahme.
Das Schiff ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und werden dem Auftragnehmern zur Bereederung übergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb, die regelmäßige Wartung, Pflege und der Einsatz des Schiffes „Eversand“ mit Besatzung und Ausrüstung bei Schadstoffunfällen und Übungen im gesamten Gebiet des Verwaltungsabkommens „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen vom 1.1.2003“ und sofern notwendig darüber hinaus soweit nautisch und technisch vertretbar und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften zulässig.
Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) übernimmt es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders, den Betrieb, die Verwaltung, die Unterhaltung und den Einsatz des Ölfangschiffes „Eversand“, einschließlich der für die Schadstoffunfallbekämpfung konzipierten Geräte und Anlagen sicher zu stellen.
Das Klappschiffe „Eversand“ dient im Rahmen der oben genannten Vereinbarung der Ölbekämpfung bzw. der Ölaufnahme.
Das Schiff ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und werden dem Auftragnehmern zur Bereederung übergeben.