Die Planung umfasst gemäß §53 HOAI Abschnitt 2 Fachplanung Technische Ausrüstung, LPH 1-9, hier Elektroplanung Anlagengruppen 4 Starkstrom, 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 6 Förderanlagen und 7 nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen
Die Landeshauptstadt plant eine umfassende Erneuerung des Gebäudes. Im Rahmen der Planung und Durchführung der umfassenden Erneuerung des Schulgebäudes ist eine enge Abstimmung mit der Landeshauptstadt Schwerin notwendig. Für die Baumaßnahme Schulgebäude Hamburger Allee 126 (Haus 2) nimmt die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH für den zuständigen Fachdienst Bildung und Sport der Landeshauptstadt Schwerin die Bauherrnschaft wahr.
Die im Gebäude vorhandenen technischen Ausrüstungen stammen noch aus der Erbauungszeit des Gebäudes und befinden sich in einem entsprechend schlechten Zustand. Im Rahmen der Erneuerung des Gebäudes ist ihre Erneuerung dringend erforderlich. Die Erneuerung der technischen Ausrüstung bedarf aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität eines Fachplaners.
Termine:
— Fertigstellung der Genehmigungsplanung bis 10.7.2018
— Fertigstellung der Ausführungsplanung bis 31.10.2018
Anrechenbare Kosten gemäß Kostenschätzung Fachplanung Technische Ausrüstung: 890 000 EUR (netto)