Kauf eines fabrikneuen oder gebrauchten Böschungsmulchers auf Radbasis für den Waldwegebau.
Die Landesforstanstalt beabsichtigt den Kauf eines fabrikneuen oder gebrauchten Böschungsmulchers auf Radbasis für den Waldwegebau. Die Auslieferung der vollwertigen, selbstfahrenden Arbeitsmaschine zum Mulchen von Wegeböschungen an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens sieben Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.