Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge schreibt die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schüler, welche aus gesundheitlichen Gründen oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen, öffentlich aus. Die Beförderungen erfolgen vorwiegend im Territorium des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Beförderungen erfolgen nur an Schultagen für die Schuljahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021. Die Beförderung beginnt am 13. August 2018. Die notwendigen Begleitpersonen sowie die Kindersitze sind vom Beförderungsunternehmen zu stellen. Es gilt grundsätzlich, dass eine Begleitperson zur Beförderung von Schülern für Erziehungshilfe und für Schüler der Förderschulen für geistig Behinderte, unabhängig von der Anzahl der zu befördernden Schüler einzusetzen ist, wenn das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von mehr als 6 Personen (einschließlich dem Fahrer) geeignet und bestimmt ist.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Pirna aus der Grundrichtung Pirna mit Ortsteilen Pratzschwitz und Copitz mit Begleitperson für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Neustadt-Polenz aus der Grundrichtung Dresden, Großharthau mit Ortsteil Bühlau, Stolpen mit Ortsteil Helmsdorf sowie Hohnstein, 1 Rollstuhl nicht umsetzbar und mit Begleitperson für 6 Schüler.
Schülerbeförderung nach dem Unterrichtsende vom Gymnasium Freital zur Haltestelle "Grumbach, Wendeplatz" und davon ein Kind vom Evang. Gymnasium Tharandt nachmittags nach Mohorn/Grund für 6 Schüler.
Schülerbeförderung nach dem Unterrichtsende vom Gymnasium Freital ab der Haltestelle "Klingenberg, Bahnhof" in die Grundrichtung Dorfhain und Colmnitz für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zum Gymnasium Freital aus der Grundrichtung Freital, 1 Rollstuhl (nicht umsetzbar) für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zum Evang. Gymnasium Tharandt bzw. BSZ Freital früh und nachmittag zwischen Wohnort und "Bahnhof Klingenberg" aus der Grundrichtung Klingenberg mit den Ortsteilen Pretzschendorf und Colmnitz für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zum Evang. Gymnasium Tharandt zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Dippoldiswalde mit den Ortsteilen Seifersdorf und Malter für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zum Evang. Gymnasium Tharandt zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Klingenberg mit den Ortsteilen Höckendorf, Borlas sowie Grundrichtung Rabenau mit dem Ortsteil Spechtritz und zur Grundschule Ruppendorf zwischen Wohnort Rabenau zur Schule für 8 Schüler.
Schülerbeförderung nach dem Unterrichtsende ab der Haltestelle "Ruppendorf, Wendeplatz" zum Wohnort aus der Grundrichtung Klingenberg mit den Ortsteilen Colmnitz und Paulshain für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zum Gymnasium Dippoldiswalde zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Altenberg mit dem Ortsteil Bärenstein sowie der Grundrichtung Dippoldiswalde mit dem Ortsteil Schmiedeberg, 1 Rollstuhl umsetzbar für 2 Schüler-.
Schülerbeförderung zur Evangelischen Grundschule Grumbach zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Dresden sowie Bannewitz, Ortsteil Boderitz für 2 Schüler.
Schülerbeförderung zur Evangelischen Grundschule Grumbach zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Klingenberg, Ortsteil Höckendorf für 1 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Neustadt-Polenz aus der Grundrichtung Neustadt sowie den Ortsteilen Langburkersdorf und Krumhermsdorf, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Klingenberg zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Klingenberg, Ortsteil Höckendorf und zur Grundschule Pretzschendorf zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Klingenberg sowie Beförderung vom Wohnort Klingenberg OT Friedersdorf nur früh zur Haltestelle ÖPNV Hermsdorf/Erzgebirge für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zum Unterrichtsbeginn zwischen Wohnort und Haltestelle "Karsdorf, Wendeplatz" aus der Grundrichtung Dippoldiswalde, Ortsteil Malter für 1 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Wilsdruff zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Klipphausen, Ortsteil Kleinschönberg für 1 Schüler.
Schülerbeförderung zum Gymnasium Altenberg zwischen Wohnort und Haltestelle "Glashütte, Bahnhof" aus der Grundrichtung Glashütte mit den Ortsteilen Rückenhain und Bärenhecke für 2 Schüler.
Schülerbeförderung nach dem Unterrichtsende vom Gymnasium Altenberg zwischen Schule und Wohnort aus der Grundrichtung Altenberg, Ortsteil Geising für 1 Schüler.
Schülerbeförderung nach dem Unterrichtsende vom Evangelischen Gymnasium Tharandt zwischen Schule und Wohnort Richtung Bannewitz, Ortsteil Rippien für 1 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Schmiedeberg zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Hartmannsdorf-Reichenau, Ortseil Reichenau (nur früh) bzw. Dippoldiswalde mit den Ortsteilen Oberpöbel und Naundorf (früh und nachmittag) für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Schmiedeberg zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Glashütte mit den Ortsteilen Hermsdorf/W., Hirschbach und Reinhardtsgrimma für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Schmiedeberg zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Glashütte, Ortsteil Cunnersdorf für 2 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Schmiedeberg zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Glashütte, Ortsteil Schlottwitz für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Mühlbach aus der Grundrichtung Dohna mit Ortsteil Meusegast für 1 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Schmiedeberg zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Glashütte mit den Ortsteilen Neudörfel und Dittersdorf für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Schmiedeberg zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Glashütte mit den Ortsteilen Börnchen und Johnsbach für 6 Schüler.
Schülerbeförderung nach dem Unterrichtsende vom Gymnasium Altenberg zwischen "Bahnhof, Lauenstein" und Wohnort aus der Grundrichtung Altenberg, Ortsteil Liebenau für 6 Schüler.
Schülerbeförderung nach dem Unterrichtsende vom Gymnasium Altenberg zwischen "Bahnhof, Lauenstein" und Wohnort aus der Grundrichtung Altenberg, Ortsteil Liebenau für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zum Evangelischen Gymnasium Tharandt zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Tharandt, Ortsteil Großopitz sowie der Grundrichtung Wilsdruff, Ortsteil Kleinopitz für 8 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Tharandt zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Tharandt, Ortsteil Großopitz sowie Grundrichtung Wilsdruff, Ortsteil Oberhermsdorf und zur Grundschule Oberhermsdorf aus der Grundrichtung Wilsdruff, Ortsteil Kleinopitz für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Klingenberg zwischen Wohnort und Haltestelle "Bahnhof Tharandt" aus der Grundrichtung Tharandt, Ortsteil Großopitz und davon ein Kind zur Oberschule Wilsdruff zwischen Wohnort und Haltestelle "Tharandt, Dresdner Straße" (früh) und Haltestelle "Grumbach, Wendeplatz" (nachmittags) für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Hohnstein-Ehrenberg aus der Grundrichtung Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteilen Dürrröhrsdorf, Wünschendorf und Elbersdorf für 8 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Hohnstein-Ehrenberg aus der Grundrichtung Sebnitz mit Ortsteil Ottendorf für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Hohnstein-Ehrenberg aus der Grundrichtung Sebnitz für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Hohnstein-Ehrenberg aus der Grundrichtung Bad Schandau mit Ortsteil Krippen, Königstein mit Ortsteil Halbestadt sowie Bad Schandau mit Ortsteil Porschdorffür 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Hohnstein-Ehrenberg, Grundschule Hohnstein und Oberschule Sebnitz aus der Grundrichtung Hohnstein mit Ortsteil Kohlmühle für 8 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Hohnstein-Ehrenberg aus der Grundrichtung Neustadt mit Ortsteil Langburkersdorf für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Hohnstein-Ehrenberg aus der Grundrichtung Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteilen Wilschdorf und Dobra sowie Stolpen mit Ortsteilen Rennersdorf-Neudörfel und Stürza für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Pirna aus der Grundrichtung Pirna, 1 Rollstuhl und mit Begleitperson für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Hohnstein-Ehrenberg aus der Grundrichtung Stolpen mit Ortsteilen Lauterbach und Langenwolmsdorf für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Heidenau aus der Grundrichtung Müglitztal mit Ortsteilen Weesenstein und Burkhardswalde sowie Dohna und Heidenau für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Pirna sowie Schule zur Lernförderung Pirna-Sonnenstein und Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein sowie Grundschule Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Bad Gottleuba-Berggießhübel mit Ortsteilen Hellendorf, Bad Gottleuba und Berggießhübel sowie Pirna mit Ortsteil Rottwerndorf mit Begleitperson für 8 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Pirna sowie Schule zur Lernförderung Pirna-Sonnenstein und Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Bahretal mit Ortsteil Gersdorf, Dohma mit Ortsteil Cotta sowie Pirna mit Begleitperson für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteil Dürrröhrsdorf sowie Pirna mit Ortsteil Copitz für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zum Beruflichen Schulzentrum Pirna, zur Schule für geistig Behinderte Pirna, zur Grundschule Pirna-Sonnenstein, zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein sowie zur Schule zur Lernförderung Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Dresden mit Ortsteil Oberpoyritz sowie Pirna mit Ortsteilen Jessen und Graupa mit Begleitperson für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Pirna-Sonnenstein und zur Grundschule Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Liebstadt mit Ortsteil Döbra, Bahretal mit Ortsteil Nentmannsdorf, Müglitztal mit Ortsteilen Burkhardswalde und Maxen sowie Heidenau und Dohna für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Pirna-Sonnenstein, Schule zur Lernförderung Pirna-Sonnenstein und Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Rosenthal-Bielatal mit Ortsteilen Rosenthal und Raum, Bad Gottleuba-Berggießhübel mit Ortsteil Langenhennersdorf sowie Struppen mit Ortsteil Naundorf für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Pirna und Schule zur Lernförderung Heidenau aus der Grundrichtung Bad Gottleuba-Berggießhübel mit Ortsteil Langenhennersdorf sowie Pirna mit Ortsteil Neundorf für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Königstein und Oberschule Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Kurort Gohrisch mit Ortsteil Papstdorf nur früh zur Haltestelle ÖPNV Papstdorf für 2 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Pirna aus der Grundrichtung Pirna mit Ortsteil Sonnenstein, 2 Rollstühle und mit Begleitperson für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteil Burgk mit Begleitperson für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Wilsdruff und Bannewitz mit Ortsteil Wilmsdorf, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein und zur Schule zur Lernförderung Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Neustadt mit Ortsteil Langburkersdorf, Stolpen mit Ortsteilen Langenwolmsdorf und Heeselicht, Stadt Wehlen und Lohmen mit Begleitperson für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein und zur Schule für geistig Behinderte Pirna aus der Grundrichtung Sebnitz mit Ortsteilen Lichtenhain und Ottendorf mit Begleitperson für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichung Pirna mit Ortsteil Copitz, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Glashütte mit Ortsteil Schlottwitz, Dohna und Heidenau mit Begleitperson für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein, Schule zur Lernförderung Pirna-Sonnenstein und Schule für geistig Behinderte Pirna aus der Grundrichtung Rathmannsdorf, Bad Schandau, Gohrisch mit Ortsteil Cunnersdorf, Königstein mit Ortsteil Pfaffendorf und Struppen mit Ortsteil Siedlung mit Begleitperson für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für Erziehungshilfe Pirna-Sonnenstein aus der Grundrichtung Hermsdorf/Erz., Dippoldiswalde mit Ortsteilen Ulberndorf, Sadisdorf und Schmiedeberg sowie Altenberg mit Ortsteil Bärenstein mit Begleitperson für 8 Schüler.
Schülerbeförderung vom Wohnort zur und ab Haltestelle ÖPNV Langburkersdorf, Sebnitzer Straße für 2 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Pirna aus der Grundrichtung Rosenthal-Bielatal mit Ortsteil Rosenthal, Struppen sowie Pirna mit Ortsteil Sonnenstein, 1 Rollstuhl und mit Begleitperson für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Papstdorf aus der Grundrichtung Reinhardtsdorf-Schöna mit Ortsteil Kleingießhübel und KO Gohrisch mit Ortsteil Papstdorf für 3 Schüler.
Schülerbeförderung vom Wohnort zur und ab Haltestelle ÖPNV Bad Schandau, Bahnhof für 8 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Stadt Wehlen aus der Grundrichtung Pirna mit Ortsteilen Mockethal und Posta für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Lohmen, Herder-Gymnasium Pirna und Evangelische Mittelschule Pirna aus der Grundrichtung Lohmen, Stadt Wehlen mit Ortsteil Zeichen und Pirna mit Ortsteil Posta für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Liebstadt aus der Grundrichtung Bahretal mit Ortsteilen Friedrichswalde, Niederseidewitz und Nentmannsdorf sowie Liebstadt mit Ortsteil Biensdorf für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Liebstadt und Haltestellen ÖPNV Nentmannsdorf oder Gersdorf aus der Grundrichtung Liebstadt mit Ortsteil Herbergen für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Pirna-Sonnenstein, Schiller-Gymnasium Pirna und Evangelische Grund- und Mittelschule Pirna aus der Grundrichtung Bad Gottleuba-Berggießhübel mit Ortsteil Hennersbach, Liebstadt mit Ortsteil Waltersdorf, Bahretal mit Ortsteil Ottendorf sowie Pirna mit Ortsteil Zuschendorf für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grunschule Struppen und vom und zum Parkplatz Rathen zur und von der Grundschule Königstein aus der Grundrichtung Struppen mit Ortsteil Strand sowie Kurort Rathen mit Ortsteilen Ober- und Niederrathen für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zum Goethe-Gymnasium Sebnitz aus der Grundrichtung Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteil Stürza sowie Bad Schandau mit Ortsteil Ostrau für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Neustadt/Sa. aus der Grundrichtung Neustadt mit Ortsteil Langburkersdorf für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Pirna aus der Grundrichtung Heidenau und Pirna mit Begleitperson für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Oberottendorf aus der Grundrichtung Arnsdorf für 1 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Stolpen und Grundschule Sebnitz, Schandauer Straße aus der Grundrichtung Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteilen Dürrröhrsdorf und Elbersdorf und Stolpen mit Ortsteil Langenwolmsdorf für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Pirna-Neundorf aus der Grundrichtung Pirna mit Ortsteil Krietzschwitz für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Dohna aus der Grundrichtung Müglitztal mit Ortsteil Weesenstein nur zum Unterrichtsbeginn für 1 Schüler.
Schülerbeförderung zur Heilpädagogischen Schule Pirna-Bonnewitz aus der Grundrichtung Bannewitz mit Ortsteil Cunnersdorf sowie Heidenau, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 2 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Bad Gottleuba aus der Grundrichtung Bad Gottleuba-Berggießhübel mit Ortsteil Hennersbach nur von Anfang November bis Ende März für 2 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Reinholdshain aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteil Weißig, Bannewitz und Tharandt für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Reinholdshain aus der Grundrichtung Altenberg mit den Ortsteilen Fürstenwalde, Zinnwald und Geisung sowie Dippoldiswalde für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Reinholdshain und Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma aus der Grundrichtung Hartmannsdorf-Reichenau mit Ortsteil Reichenau, Frauenstein mit Ortsteil Nassau, Klingenberg mit Ortsteil Friedersdorf sowie Dippoldiswalde mit Ortsteil Reichstädt mit Begleitperson für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Reinholdshain und Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma sowie Grundschule Dippoldiswalde aus der Grundrichtung Dorfhain und Klingenberg mit Ortsteilen Höckendorf und Obercunnersdorf mit Begleitperson für 6 Personen.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Pirna aus der Grundrichtung Müglitztal mit Ortsteil Burkhardswalde, Dohna und Heidenau, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Obercarsdorf und Reinholdshain sowie zur Grundschule Schmiedeberg aus der Grundrichtung Glashütte mit Ortsteilen Börnchen und Dittersdorf für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Obercarsdorf aus der Grundrichtung Freital sowie Rabenau mit Ortsteil Oelsa für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Obercarsdorf und Grundschule Schmiedeberg aus der Grundrichtung Klingenberg mit Ortsteilen Colmnitz, Pretzschendorf und Röthenbach für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Obercarsdorf und Grundschule Schmiedeberg aus der Grundrichtung Glashütte mit Ortsteilen Hausdorf und Reinhardtsgrimma sowie Dippoldiswalde für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Obercarsdorf und Grundschule Schmiedeberg aus der Grundrichtung Klingenberg mit Ortsteilen Höckendorf und Ruppendorf sowie Dippoldiswalde mit Ortsteil Reichstädt für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Obercarsdorf und Grundschule Dippoldiswalde aus der Grundrichtung Altenberg mit Ortsteilen Bärenfels und Kipsdorf sowie Dippoldiswalde mit Ortsteilen Ammelsdorf und Schmiedeberg für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Obercarsdorf und Grundschule Schmiedeberg aus der Grundrichtung Altenberg mit Ortsteilen Hirschsprung, Bärenstein und Lauenstein sowie Dippoldiswalde mit Ortsteil Naundorf für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Obercarsdorf und Grundschule Schmiedeberg aus der Grundrichtung Glashütte mit Ortsteilen Johnsbach und Neudörfel für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteil Deuben und Bannewitz mit Ortsteil Börnchen, 1 Rollstuhl, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Obercarsdorf und Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma aus der Grundrichtung Altenberg mit Ortsteil Zinnwald, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Neustadt-Polenz aus der Grundrichtung Sebnitz, 1 Rollstuhl und mit Begleitperson für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Dippoldiswalde, Schule zur Lernförderung Obercarsdorf sowie Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma aus der Grundrichtung Kreischa mit Ortsteilen Gombsen und Sobrigau, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma aus der Grundrichtung Dippoldiswalde mit Ortsteilen Paulsdorf, Reinholdshain, Malter sowie Seifersdorf mit Begleitperson für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma aus der Grundrichtung Glashütte mit Ortsteil Schlottwitz, Liebstadt mit Ortsteil Waltersdorf sowie Bad Gottleuba-Berggießhübel mit Ortsteil Oelsen, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma aus der Grundrichtung Altenberg mit Ortsteilen Lauenstein und Waldidylle sowie Glashütte mit Ortsteil Johnsbach mit Begleitperson für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma aus der Grundrichtung Altenberg mit Ortsteilen Rehefeld, Bärenfels und Kipsdorf sowie Dippoldiswalde mit Ortsteilen Schmiedeberg und Naundorf, 1 Rollstuhl, mit Begleitperson für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Reinhardtsgrimma aus der Grundrichtung Tharandt mit Ortsteil Pohrsdorf sowie Rabenau mit Ortsteil Oelsa, 3 Rollstühle, mit Begleitperson für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Freital aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteilen Wurgwitz, Zauckerode und Weißig mit Begleitperson für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Freital aus der Grundrichtung Halsbrücke mit Ortsteil Hetzdorf, Wilsdruff mit Ortsteilen Mohorn, Grumbach und Kleinopitz, 1 Rollstuhl, mit Begleitperson für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Freital aus der Grundrichtung Klingenberg mit Ortsteil Ruppendorf sowie Tharandt mit Ortsteilen Kurort Hartha und Pohrsdorf mit Begleitperson für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Freital aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteilen Potschappel und Hainsberg mit Begleitperson für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Neustadt-Polenz aus der Grundrichtung Bad Schandau mit Ortsteilen Krippen und Postelwitz sowie Sebnitz mit Ortsteilen Hertigswalde und Schönbach, Begleitperson nur erforderlich, wenn das Fahrzeug für mehr als 6 Personen zugelassen ist für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Freital aus der Grundrichtung Bannewitz mit Ortsteilen Hänichen und Cunnersdorf sowie Freital mit Ortsteilen Burgk und Raschelberg mit Begleitperson für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Freital aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteilen Birkigt, Potschappel und Deuben mit Begleitperson für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Freital und Grundschule Freital-Poisental aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteilen Kleinnaundorf, Burgk und Potschappel für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Freital und Grundschule Freital-Wurgwitz aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteil Hainsberg sowie Dorfhain, von Dorfhain nur früh vom Bahnhof Freital-Deuben zur Schule zur Lernförderung Freital für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Freital aus der Grundrichtung Wilsdruff mit Ortsteilen Blankenstein, Mohorn und Herzogswalde für 8 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule zur Lernförderung Freital aus der Grundrichtung Klingenberg mit Ortsteil Borlas sowie Tharandt mit Ortsteilen Kurort Hartha, Fördergersdorf und Pohrsdorf für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Freital-Zauckerode aus der Grundrichtung Tharandt mit Ortsteilen Pohrsdorf und Kurort Hartha für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Freital-Zauckerode aus der Grundrichtung Kreischa mit Ortsteilen Gombsen und Lungkwitz, Glashütte mit Ortsteil Hausdorf sowie Bannewitz mit Ortsteil Possendorf für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Mohorn aus der Grundrichtung Wilsdruff mit Ortsteilen Helbigsdorf, Kesselsdorf und Mohorn für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Kreischa aus der Grundrichtung Kreischa mit Ortsteil Kautzsch für 7 Schüler.
Schülerbeförderung zur Schule für geistig Behinderte Neustadt-Polenz aus der Grundrichtung Steinigtwolmsdorf mit Ortsteilen Ringenhain und Weifa, Neukirch sowie Neustadt mit Ortsteil Berthelsdorf, 1 Rollstuhl und mit Begleitperson für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Kreischa aus der Grundrichtung Kreischa mit Ortsteilen Sobrigau, Babisnau, Kleba, Theisewitz und Quohren für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule Kreischa aus der Grundrichtung Bannewitz mit Ortsteil Hänichen und Boderitz sowie Kreischa mit Ortsteilen Kautzsch und Sobrigau sowie zwischen Brösgen und Haltestelle ÖPNV Kreischa früh und nachmittag für 7 Schüler.
Schülerbeförderung früh und nachmittag zwischen Spechtritz und Haltestelle ÖPNV Rabenau aus der Grundrichtung Rabenau mit Ortsteil Spechtritz für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Oelsa aus der Grundrichtung Rabenau mit Ortsteil Spechtritz für 6 Schüler.
Schülerbeförderung zur Grundschule Oelsa aus der Grundrichtung Rabenau mit Ortsteilen Spechtritz und Karsdorf für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Freien Oberschule Rabenau aus der Grundrichtung Rabenau mit Ortsteil Spechtritz für 4 Schüler.
Schülerbeförderung zur Freien Oberschule Rabenau aus der Grundrichtung Klingenberg mit Ortsteilen Röthenbach, Höckendorf, Friedersdorf und Colmnitz für 5 Schüler.
Schülerbeförderung zur Oberschule BEST-SABEL Freital aus der Grundrichtung Klingenberg mit Ortsteilen Borlas und Colmnitz für 4 Schüler.
Schülerbeförderung nach dem Unterrichtsende von der Haltestelle "Kurort Hartha, Kurplatz" nach Kurort Hartha, Waldhäuser für 3 Schüler.
Schülerbeförderung zum Gymnasium Altenberg aus der Grundrichtung Rechenberg-Bienenmühle mit Sayda, Holzau.
a) früh und nachmittag zwischen Wohnort und Haltestelle "Neuhermsdorf" für 5 Schüler.