Der Auftraggeber benötigt Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten für Anwendungen der bayerischen Justiz unter Anwendung der IT-Grundschutz-Methodik nach BSI-Standard 200-2 und der Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3.
Die Integrität, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Authentizität der genutzten Informationstechnologien und Infrastrukturen ist unverzichtbare Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer störungsfreien und von äußerer Einflussnahme freien Justiz. Zu deren Sicherstellung ruft der Auftraggeber beim Auftragnehmer die der Erstellung von verschiedenen Sicherheitskonzepte ab. Mit Zuschlag wird die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für das Justizverwaltungsportal nach IT-Grundschutz des BSI unter Anwendung der Grundschutz-Methodik nach BSI-Standard 200-2 und der Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3 in der jeweils geltenden, aktuellen Fassung beauftragt. Das Sicherheitskonzept ist nach der Vorgehensweise „Standard-Absicherung“ der IT-Grundschutz-Methodik des BSI-Standards 200-2 zu erstellen.