Im Landkreis Germersheim soll ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz mit elektronischen Sirenen sowie Steuerungs- und Kontrollsystemen aufgebaut werden. Die Sirenenanlagen (ohne SKS) sollen nach der Installation mit Hilfe eines Wartungsvertrages betreut werden. Für die Instandhaltung des Steuerungs- und Kontrollsystems soll zusätzlich ein Standard-Servicevertrag vereinbart werden.
Im Landkreis Germersheim soll ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz mit elektronischen Sirenen sowie Steuerungs- und Kontrollsystemen aufgebaut werden. Dafür sollen an insgesamt 59 verschiedenen Standorten Sirenenanlagen auf entsprechend geeigneten Gebäuden bzw. auf Masten montiert werden. In der Leistungsbeschreibung werden die konkreten Forderungen des Auftraggebers an die Leistung beschrieben. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer alle für einen kompletten betriebsfertigen Zustand zu erbringenden Leistungen einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. Mit der Leistung ist spätestens 15 Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen. 5 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Erstgespräch mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Die Leistung ist spätestens im 3. Quartal 2025 fertigzustellen.
Die Sirenenanlagen (ohne SKS) sollen nach der Installation mit Hilfe eines Wartungsvertrages (vom Auftraggeber bereitgestellt) betreut werden. Gegenstand dieses Vertrages ist die Instandhaltung der Sirenenanlagen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer. Für die Instandhaltung der insgesamt 8 Steuerungs- und Kontrollsysteme soll zusätzlich ein Standard-Servicevertrag (vom Auftragnehmer zu erstellen) vereinbart werden. Die Verträge werden für die Dauer des vom Auftragnehmer im Angebot angegebenen Gewährleistungszeitraums, längstens aber für 60 Monate geschlossen.