Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1, Nr. 1 SGB III ist die Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in einem Bewerbercenter.
Die Maßnahme muss die Aktivierung der Teilnehmer unterstützen bzw. deren Eingliederungsaussichten verbessern. Dabei sind ein flexibler Eintritt (täglicher Einstieg) und in den Schulungsmodulen 1 bis 5 zwei Kleingruppen, um dem unterschiedlichen Leistungs- und Altersstand (u25/ü25) der Teilnehmenden gerecht zu werden, sicher zu stellen.
Die Teilnehmer sollen befähigt werden, sich eigenständig und erfolgreich auf dem allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu bewerben und Unterstützung im Bewerbungsprozess erhalten. Dabei sollen ihre Eigenbemühungen gefordert und gefördert sowie eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden.
Teilnehmer sind erwerbsfähige Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Auch sollen Flüchtlinge, die teilweise sprachliche Defizite aufweisen an der Maßnahme teilnehmen können.