In der Invalidenstraße 110 wurden 1981 die Institutsgebäude für Physik und Elektronik der Humboldt-Universität errichtet. Zukünftig sollen auf ca. 13 000 m
Das Bestandsgebäude ist als Stahlbetonskelettbau im „System SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen, Mauerwerksausfachungen mit Sandsteinverblendung und Aluminiumpanelen errichtet worden.
Das Gebäude soll nahezu auf den Rohbau zurückgebaut und unter Beibehaltung der Tragkonstruktion den neuen Raumanforderungen entsprechend ausgebaut werden. Auch die technischen Anlagen sind vollständig zu erneuern. Die Außenhülle ist wärmtechnisch zu ertüchtigen.
Schadstoffbelastete Bauteile sind fachgerecht zu entsorgen. Die innerstädtische Lage bietet nur wenig Fläche für die Baustelleneinrichtung.
Das Bedarfsprogramm wurde mit Gesamtbaukosten von 56 600 000 EUR zur Prüfung eingereicht.
Es sollen die in der Vergabeunterlage (Vertragsinformation V-3) „Anlage 2 zum Vertrag über Leistungen der Projektsteuerung“ benannten delegierbaren Bauherrenleistungen vergeben werden:
– Handlungsbereiche.
1. Organisatorische Arbeiten;
2. Mengen und Qualitäten;
3. Kosten und Finanzierung;
4. Termine / Kapazitäten:
– Stufe A1, nur Leistungsabschnitt 2.
(Optionen: Stufe A2 / Leistungsabschnitte 3-5 und Stufe B / Leistungsabschnitte 6-9).
– Projektabbildung im Buchungssystem HHV: Abbildung und Fortschreibung der Einzel- und Gesamtkosten der Maßnahmen in HHV über den gesamten Projektzyklus, Auftrags-/Nachtragsvorbereitung, Rechnungsbearbeitung und Prognoseeingaben in HHV,
– eVergabe: Bearbeitung von Vergabevorgängen im Leistungsabschnitt 6 und 7 auf der Basis der elektronischen Vergabeplattform der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen,
– Berichtswesen: Projektberichte 6 Stk/Jahr; monatliche Prognose zu Mittelabfluss, Mittelausschöpfung und Verpflichtungsermächtigungen bezogen auf das aktuelle Haushaltsjahr; Kostenstandübersicht bei Bedarf (Fortschreibung tagesaktuell); Berichte zu Erfolgskontrollen,
– Alle in der Verhandlung vorzustellenden Werkzeuge nach II.2.5) sind im Grundhonorar enthalten (siehe II.2.5, II.2.14 und Vergabeunterlage V-1 „Informationen zum Verhandlungsverfahren“),
– Die Verfahrensabläufe gemäß ABau und Projekthandbuch der Abteilung V von SenStadtWohn sind zu beachten.
Der Auftraggeber strebt die Beschleunigung des Planungs- und Bauprozesses ggf. durch die Vergabe der Planungsleistungen an einen Generalplaner an. Die Planer werden zudem aufgefordert, mit geringstmöglichen Eingriffen in die Bestandskonstruktion zu planen.
Grundlage der Beauftragung ist das angepasste Vertragsmuster (Vergabeunterlage V-6) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Projektsteuerungsleistungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB-PS (in Anlehnung an das Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 07/2005 vom 21.9.2005, abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Es wird erwartet, dass der AN durchschnittlich 1 x wöchentlich an Besprechungen in Berlin teilnimmt. Reisekosten werden nicht erstattet.