Als Ersatz für ein Tanklöschfahrzeug TLF16/25 Baujahr 1989 beschafft die Stadt Bad König ein Staffellöschfahrzeug StLF 20 nach Technischer Richtlinie Hessen (TRH-StLF 20:2023).
Staffellöschfahrzeug StLF 20
Das Fahrzeug soll als zweites Löschfahrzeug nach einem vorhandenen HLF20 insbesondere bei Bränden und kleineren Techn. Hilfeleistungen zum Einsatz kommen.
Durch die mitgeführte Zusatzbeladung soll es vor allem bei der Vegetationsbrandbekämpfung aber auch der Wasser- und Eisrettung und bei Flächenlagen (Unwetter/Hochwasser) als Erstangriffsfahrzeug eingesetzt werden. Daher sind die Anforderungen der DIN/TS 14530-29 Ergänzung TLF-V (Löschfahrzeuge - Teil 29: Ergänzende Anforderungen an Tanklöschfahrzeuge zur
Vegetationsbrandbekämpfung TLF 2000-V, TLF 3000-V, TLF 4000-V) bzw. der hessischen Richtlinie TRH-StLF20:2023-V teilweise in das Leistungsverzeichnis integriert und sollen möglichst ebenfalls Anwendung finden.
Darüber hinaus dient das StLF 20 als Ersatzfahrzeug bei Ausfall des HLF 20 am Standort. Dadurch müssen gewisse Beladungsgegenstände kurzfristig austauschbar verlastet werden.
Eine genaue Beschreibung der Anforderungen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.