Construction-related services | Tenderlake

Construction-related services

Contract Value:
EUR 239K - 239K
Notice Type:
Contract award notice
Published Date:
31 March 2023
Closing Date:
Location(s):
DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:
Grün und Gruga - Rahmenvereinbarung Bodenanalysen 2023

Durchführung von Bodenproben


Stadtbezirk I

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.

Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.

In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.

Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.


Stadtbezirk II

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.

Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.

In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.

Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.


Stadtbezirk III

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.

Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.

In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.

Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.


Stadtbezirk IV

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.

Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.

In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.

Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.


Stadtbezirk V

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.

Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.

In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.

Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.


Stadtbezirk VI

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.

Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.

In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.

Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.


Stadtbezirk VII

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.

Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.

In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.

Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.


Stadtbezirk VIII

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.

Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.

In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.

Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.


Stadtbezirk IX

Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.

Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.

Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.

Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.

Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.

In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.

Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.

Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.

Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.

Awarded to:
Auftragsvergabe IFTA GmbH
agus GmbH, Bochum (DE)
Auftragsvergabe ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
agus GmbH, Bochum (DE)
Auftragsvergabe IFTA GmbH
agus GmbH, Bochum (DE)
Auftragsvergabe agus GmbH
agus GmbH, Bochum (DE)
agus GmbH, Bochum (DE)
agus GmbH, Bochum (DE)
Auftragsvergabe ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
agus GmbH, Bochum (DE)
agus GmbH, Bochum (DE)
Auftragsvergabe IFTA GmbH
ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen, Essen (DE)
Auftragsvergabe ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen, Essen (DE)
Auftragsvergabe IFTA GmbH
ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen, Essen (DE)
Auftragsvergabe agus GmbH
ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen, Essen (DE)
ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen, Essen (DE)
ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen, Essen (DE)
Auftragsvergabe ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen, Essen (DE)
ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen, Essen (DE)
Auftragsvergabe IFTA GmbH
Ifta, Herne (DE)
Auftragsvergabe ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
Ifta, Herne (DE)
Auftragsvergabe IFTA GmbH
Ifta, Herne (DE)
Auftragsvergabe agus GmbH
Ifta, Herne (DE)
Ifta, Herne (DE)
Ifta, Herne (DE)
Auftragsvergabe ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
Ifta, Herne (DE)
Ifta, Herne (DE)
Auftragsvergabe IFTA GmbH
IFTA GmbH, Herne (DE)
Auftragsvergabe ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
IFTA GmbH, Herne (DE)
Auftragsvergabe IFTA GmbH
IFTA GmbH, Herne (DE)
IFTA GmbH, Herne (DE)
Auftragsvergabe agus GmbH
IFTA GmbH, Herne (DE)
IFTA GmbH, Herne (DE)
IFTA GmbH, Herne (DE)
Auftragsvergabe ELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen
IFTA GmbH, Herne (DE)
IFTA GmbH, Herne (DE)
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The Buyer:
Grün und Gruga
CPV Code(s):
45111250 - Ground investigation work
71500000 - Construction-related services