Umfassende Organisation und/oder Durchführung der weltweiten Krankenrückholung für die versicherten Personen der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), die in den ergänzenden Versicherungsschutz der Auslands-Krankenergänzungsversicherung (AKEV) aufgenommen sind.
Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung, nach Auftragserteilung durch die kranken oder verletzten Personen, die bei der PBeaKK eine AKEV abgeschlossen haben, diese aus allen Ländern der Welt in die Bundesrepublik Deutschland zurück zu transportieren.
Der Auftragnehmer stellt die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für den Rücktransport fest.
Der Auftragnehmer sichert die transportmedizinische Versorgungskette über die kürzest mögliche Wegstrecke bis zum ständigen Wohnsitz der erkrankten Person oder in das von dort nächsterreichbare Krankenhaus, das für die weitere adäquate Versorgung geeignet ist, mit folgenden Leistungen:
a) Organisation des Transports zum Flughafen.
b) Durchführung des Ambulanzfluges mit einem geeigneten Ambulanzflugzeug oder Vermittlung von Plätzen im Linien- oder Charterverkehr (ggf. mit sogenanntem Stretcher = Liegeeinrichtung an Stelle von Passagiersitzen) mit/ohne ggf. medizinischer Begleitung.
c) Durchführung des Rücktransports mit Krankentransportwagen, Zug oder sonstigem öffentlichen Transportmittel mit/ohne ggf. medizinischer Begleitung (Bodentransport).
d) Gewährleistung der medizinischen Versorgung des Patienten während des Transports durch entsprechendes Fachpersonal sowie im Bedarfsfall Bereitstellung einer über die Regelausstattung hinausgehenden Sonderausstattung des Ambulanzflugzeuges.
e) Betreuung der Angehörigen in Form von Information und ständiger Erreichbarkeit während der Organisation und der Durchführung der Krankenrückholung.