Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 60 Löschgruppenfahrzeugen LF10
Lieferung von bis zu 60 Fahrgestellen, geeignet zum Aufbau von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 (Allrad) gemäß DIN EN 1846 (alle Teile), DIN 14530-5/A2:2017-06, (E) DIN 14502-2:2017-02, allen mitgeltenden Normen, der StVZO, den Unfallverhütungs- und allen sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
Aufbau und Beladung von bis zu 60 Löschgruppenfahrzeugen LF 10 (Allrad) gemäß DIN EN 1846 (alle Teile), DIN 14530-5/A2:2017-06, (E) DIN 14502-2:2017-02, allen mitgeltenden Normen, der StVZO, den Unfallverhütungs- und allen sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
Los 1 und Los 2 stehen in einer besonderen Abhängigkeit, da sie erst in ihrer Kombination zu der erforderlichen Gesamtleistung – nämlich einem Löschfahrzeug – führen.
Aus diesem Grunde können die Lose 1 und 2 nicht bei der Entscheidung über den Zuschlag unabhängig voneinander betrachtet werden. Vielmehr erfordert die wirtschaftlichste Vergabe der zu erlangenden Gesamtleistung auch ein Abstellen auf die Gesamtleistung.
Der Zuschlag wird daher auf die Angebote für Los 1 und Lose 2 erteilt, die in ihrer Kombination die wirtschaftlichste Gesamtleistung nach Maßgabe der Zuschlagskriterien herbeiführen.
Maßgebend für die wirtschaftlichste Gesamtleistung ist hierbei das Los 2 (Aufbau) als dem technisch anspruchsvolleren und preislich gewichtigeren Teil der Gesamtleistung. Das nach den Zuschlagskriterien als das wirtschaftlichste ermittelte Angebot für Los 2 (Aufbau) ist dann bei der Zuschlagserteilung für das Los 1(Fahrgestell) mit entscheidend.
Bezuschlagt wird daher bei Los 1 das Angebot, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
Das angebotene Fahrgestell ist für das wirtschaftlichste Angebot für Los 2/Aufbau (Los 2) geeignet (kompatibel)und es ist unter Heranziehung der Zuschlagskriterien unter allen geeigneten/kompatiblen Fahrgestellen, das wirtschaftlichste Angebot.