Rahmenvereinbarung zur Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter von ausländischen Behörden nach Deutschland.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von jährlich bis zu fünfzehn Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter ausländischer Behörden nach Deutschland nach konkreten Vorgaben (Reiseziele, Betriebe usw.) des Auftraggebers. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal drei Rahmenvereinbarungspartnern (Auftragnehmern) abgeschlossen. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt im kleinen Wettbewerb auf der 2. Stufe.