Im Rahmen eines Offenes Verfahren, §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV
sollen Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung für die Mensaerweiterung der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule in Neumünster vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI sowie besondere Leistungen.
Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Tragwerksplanung für die Erweiterung der bestehenden Mensa der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule auf den Grundstücken Wilhelmstraße 8 und Teilflächen des Grundstücks Wilhelmstraße 20 in Neumünster. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie be-sondere Leistungen.
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI.
Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration von deren Leistungen.
Für die Honorarermittlung soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone II gemäß § 52 Abs. 1 HOAI zur Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind anzubieten:
1. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Der Umfang dieser Leistung soll 3 Baustellentermine enthalten.
Anrechenbare Kosten
Für die Maßnahme werden gemäß der Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Gesamtkosten in Höhe von 1.237.000 Euro brutto angenommen.
Davon werden folgende Kosten für die vorliegende Ausschreibung als anrechenbare Kosten zugrunde gelegt:
Tragwerksplanung: 288.000 Euro netto
Hierbei handelt es sich um vom Planer geschätzte, voraussichtlich Kosten. Im Zuge der Planung gilt es diese zu konkretisieren.
Die hier angegebenen anrechenbaren Kosten dienen als Grundlage für die Angebotserstellung. Die tatsächlichen anrechenbaren Kosten werden gemäß § 6 HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, soweit diese nicht vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung errechnet.
Weitere Hinweise
Der Auftrag richtet sich nach §51 HOAI Tragwerksplanung. Die Leistungen werden entsprechend der Objektliste (Anlage 14.2 der HOAI) in die Honorarzone II, Basishonorarsatz gewertet.