Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Hessen alle Vertragsschlüsse im laufenden Verfahren „Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessisches Ärzten. Unter Vorgabeeinheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen weiterhin der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehende Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V angeboten.
Gegenstand der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V angeboten.
Interessierte Ärztenetze können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Arztnetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Arztnetz, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn war der 1.1.2020. Im Anschluss daran kann der Beitritt zum Vertrag jeweils zu Jahresbeginn (1.Januar) erfolgen. Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. Der späteste Zeitpunkt zum Beitritt ist der 1.1.2023
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.