Los 1:
13 St. Theken, teilweise mit Verglasung, für Pflegestützpunkte bzw. Anmeldungen
Los 2:
140 St. Patientenzimmerschränke
17 St. Schreibtischelemente für Patientenzimmer, mit Einbaugeräten
ca. 700 m Fensterbänke Holzwerkstoff
ca. 295 m Wandhandlauf Holz
ca. 35 m Wandhandlauf Holz mit integrierter Beleuchtung
Los 3:
57 St. Einrichtung verschiedene Arbeits-, Aufenthalts- und Lagerräume mit Einbaumöbeln, mit Einbaugeräten
Los 4:
3 St. Einrichtung verschiedene Arbeits- und Lagerräume mit Einbaumöbeln
1 St. Garderobenelement
8 St. Raumteilerwände in Schleusenräumen
1 St. Schiebetüranlage für Stuhllager
1 St. Empfangstheke
ca. 70 m Einbauschränke Flurnischen
ca. 24 m Wandregale
ca. 62 m² Wandverkleidung Holzpaneele
3 St. Holztürelemente
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E84312128 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Los 1:
13 St. Theken, teilweise mit Verglasung, für Pflegestützpunkte bzw. Anmeldungen
Einzelfristen:
Beginn Vorplanung: voraussichtlich am 09.05.2022
Erstellen Vorplanung: voraussichtlich am 09.05.2022 innerhalb von 5 Werktagen bis voraussichtlich zum 13.05.2022
Erstellen Werkplanung: voraussichtlich am 16.05.2022 innerhalb von 32 Werktagen bis voraussichtlich zum 24.06.2022
Freigabe Werkplanung (durch Architket): voraussichtlich am 27.06.2022 innerhalb von 11 Werktagen bis voraussichtlich zum 08.07.2022
Fertigung Einbaumöbel: voraussichtlich am 11.07.2022 innerhalb von 36 Werktagen bis voraussichtlich zum 19.08.2022
Montage Einbaumöbel Ebene -1 bis Ebene 3: voraussichtlich am 22.08.2022 innerhalb von 52 Werktagen bis voraussichtlich zum 21.10.2022
Gesamtfertigstellung Einbaumöbel: innerhalb von 145 Werktagen nach oben genanntem Planungsbeginn bis voraussichtlich zum 21.10.2022
VOB: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
VOB: Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): ./. Jahre
VOB: Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
ca. 35 m Wandhandlauf Holz mit integrierter Beleuchtung
Los 2:
140 St. Patientenzimmerschränke
17 St. Schreibtischelemente für Patientenzimmer, mit Einbaugeräten
ca. 700 m Fensterbänke Holzwerkstoff
ca. 295 m Wandhandlauf Holz
Einzelfristen:
Beginn Vorplanung: voraussichtlich am 09.05.2022
Erstellen Vorplanung: voraussichtlich am 09.05.2022 innerhalb von 5 Werktagen bis voraussichtlich zum 13.05.2022
Erstellen Werkplanung: voraussichtlich am 16.05.2022 innerhalb von 32 Werktagen bis voraussichtlich zum 24.06.2022
Freigabe Werkplanung (durch Architket): voraussichtlich am 27.06.2022 innerhalb von 11 Werktagen bis voraussichtlich zum 08.07.2022
Fertigung Einbaumöbel: voraussichtlich am 11.07.2022 innerhalb von 36 Werktagen bis voraussichtlich zum 19.08.2022
Montage Einbaumöbel Ebene -1 bis Ebene 3: voraussichtlich am 22.08.2022 innerhalb von 52 Werktagen bis voraussichtlich zum 21.10.2022
Gesamtfertigstellung Einbaumöbel: innerhalb von 145 Werktagen nach oben genanntem Planungsbeginn bis voraussichtlich zum 21.10.2022
VOB: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
VOB: Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): ./. Jahre
VOB: Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
ca. 35 m Wandhandlauf Holz mit integrierter Beleuchtung
Los 3:
57 St. Einrichtung verschiedene Arbeits-, Aufenthalts- und Lagerräume mit Einbaumöbeln, mit Einbaugeräten
Einzelfristen:
Beginn Vorplanung: voraussichtlich am 09.05.2022
Erstellen Vorplanung: voraussichtlich am 09.05.2022 innerhalb von 5 Werktagen bis voraussichtlich zum 13.05.2022
Erstellen Werkplanung: voraussichtlich am 16.05.2022 innerhalb von 32 Werktagen bis voraussichtlich zum 24.06.2022
Freigabe Werkplanung (durch Architket): voraussichtlich am 27.06.2022 innerhalb von 11 Werktagen bis voraussichtlich zum 08.07.2022
Fertigung Einbaumöbel: voraussichtlich am 11.07.2022 innerhalb von 36 Werktagen bis voraussichtlich zum 19.08.2022
Montage Einbaumöbel Ebene -1 bis Ebene 3: voraussichtlich am 22.08.2022 innerhalb von 52 Werktagen bis voraussichtlich zum 21.10.2022
Gesamtfertigstellung Einbaumöbel: innerhalb von 145 Werktagen nach oben genanntem Planungsbeginn bis voraussichtlich zum 21.10.2022
VOB: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
VOB: Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): ./. Jahre
VOB: Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
ca. 35 m Wandhandlauf Holz mit integrierter Beleuchtung
Los 4:
3 St. Einrichtung verschiedene Arbeits- und Lagerräume mit Einbaumöbeln
1 St. Garderobenelement
8 St. Raumteilerwände in Schleusenräumen
1 St. Schiebetüranlage für Stuhllager
1 St. Empfangstheke
ca. 70 m Einbauschränke Flurnischen
ca. 24 m Wandregale
Einzelfristen:
Beginn Vorplanung: voraussichtlich am 09.05.2022
Erstellen Vorplanung: voraussichtlich am 09.05.2022 innerhalb von 5 Werktagen bis voraussichtlich zum 13.05.2022
Erstellen Werkplanung: voraussichtlich am 16.05.2022 innerhalb von 32 Werktagen bis voraussichtlich zum 24.06.2022
Freigabe Werkplanung (durch Architket): voraussichtlich am 27.06.2022 innerhalb von 11 Werktagen bis voraussichtlich zum 08.07.2022
Fertigung Einbaumöbel: voraussichtlich am 11.07.2022 innerhalb von 36 Werktagen bis voraussichtlich zum 19.08.2022
Montage Einbaumöbel Ebene -1 bis Ebene 3: voraussichtlich am 22.08.2022 innerhalb von 52 Werktagen bis voraussichtlich zum 21.10.2022
Gesamtfertigstellung Einbaumöbel: innerhalb von 145 Werktagen nach oben genanntem Planungsbeginn bis voraussichtlich zum 21.10.2022
VOB: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
VOB: Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): ./. Jahre
VOB: Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
ca. 35 m Wandhandlauf Holz mit integrierter Beleuchtung